Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

— 471 — 
Bentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
RBeichsamt des Innern. 
  
  
  
Zu bekiehen durch alle Vostanstalten und ZGuchhandlungen. 
XIII. Jahrgang. 
  
  
  
Inhalt: 1. Maß= und Gewichtswesen: Zulassung eines lich als den Anforderungen der Internationalen 
Systems von Elektrizitätszählern zur amtlichen Be- 
  
Berlin, Freitag, den 28. August 1914. l Nr. 46. 
Reblaus-Konvention entsprechend erklärten Gartenbau- 
glaubiggng . . Seite 471 oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten 472 
2. Handels- und Gewerbewesen: Neues Verzeichnis der 3. Zoll= und Stenerwesen: Befreiungen von der Schenkungs- 
regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und amt- steuer während des gegenwärtigen Kriegees 504 
1. Maß= und Gewichtswesen. 
— 
Bekanntmachung. 
Z Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter 
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden: 
Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form E F, der Elektrizitätszählerfabrik 
H. Aron in Charlottenburg. 
Eirie Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag 
(Gul. Springer in Berlin Wy, Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. 
Charlottenburg, den 17. August 1914. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Warburg. 
  
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