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Bentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
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Inhalt: 1. Haudels= und Gewerbewesen Abänderungen 3 2. Medizinal- und Beterinärwesen: Einlaß- und Unter-
des Verzeichnisses der regelmäßigen Untersuchungen suchungsstellen für das in das Zollinland eingehende
unterliegenden und amtlich als den Anforderungen Fleisch 7
der Internationalen Reblaus-Konvention entsprechend
erklärten Gartenbau-
Schulen und Gärten
XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 25. September 1914.
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. Nr. 50.
oder
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botanischen Anlagen,
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52
3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete
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1. Handels= und Gewerbewesen.
Bekanntmachung.
In Ergänzung des in der Bekanntmachung vom 25. August 1914 (Zentralblatt S. 472) ent-
haltenen Verzeichnisses von Gartenbau= oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regel-
mäßigen Untersuchungen in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlich als den Anforderungen
der Internationalen Reblaus-Konvention vom 3. November 1881 (Reichs-Gesetzbl. 1882 S. 125) ent-
sprechend erklärt worden sind, werden die folgenden, nachträglich bekannt gewordenen Abänderungen
hiermit zur Kenntnis gebracht:
1. Es kommen in Wegfall:
Nieder Mörlen, Hessen, Provinz Föhr und Hagedorn
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Steinfurth, „J
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7"v. 1
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Wisselsheim, „
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berhessen,
Rack, Johannes
Alles, Anton
Engel und Klöß
Walter, Philipp III
und bei
Gebrüder Alban der Zusatz:
Inhaber Wilhelm Alban
Appel, Heinrich
Mohr, Christian
Nr.
708 des Verzeichnisses.
712
925
932
977
924
1084
1085
77
77
1
77.
77
7-
91