Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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2. Durchführung: „Landesausschuß für Kriegsbeschädigte in Mecklenburg-Schwerin“". Die 
unmittelbare Wahrnehmung der Fürsorge ist Sache eines „geschäftsführenden Ausschusses“, gebildet 
aus Verwaltungsbeamten und Arzten. , 
3.Geichäftsstelle:SchwerinisM-,Schloßstraße2,FernsprecherNr.47. 
Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburgund Gotha, Schwarzburg-Rudol- 
stadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie. 
Die vorgenannten thüringischen Staaten haben beschlossen, für die Ausübung der sozialen 
Kriegsinvaliden-Fürsorge gemeinschaftliche Einrichtungen zu treffen. 
1. Träger der Fürsorge ist der „Ausschuß der sozialen Kriegsinvaliden-Fürsorge“ in 
Weimar, dem neben Vertretern der beteiligten Regierungen, des Generalkommandos in Cassel und 
der Thüringischen Landesversicherungsanstalt Abgeordnete von öffentlichen Körperschaften, Vereinen 
znd wirtschaftlichen Verbänden angehören sollen. Die Bildung des Ausschusses ist noch nicht ab- 
geschlossen. 
2. Geschäftsstelle: Vorstand der Thüringischen Landesversicherungsanstalt in Weimar, 
Erfurter Straße 60. 
Für größere Orte sollen je nach Bedarf Vertrauensmänner bestellt werden, die gegebenenfalls 
zu einem Ortsausschuß zusammentreten. 
Die Arbeitsvermittelung hat der Verband Thüringer Arbeitsnachweise übernommen. 
Oldenburg. 
1. Oberleitung für das Staatsgebiet: Großherzogliches Ministerium des Innern in 
Oldenburg. 
2. Durchführung: 
aaA) im Herzogtum Oldenburg: Der Direktor des Ober-Versicherungsamts in Oldenburg unter 
Mitwirkung eines Ausschusses, in dem vertreten sind die Militärmedizinalverwaltung, die Landes- 
versicherungsanstalt, der oldenburgische Landesverein vom Roten Kreuz, der oldenburgische Landes- 
verband der Vaterländischen Frauenvereine, Landwirtschaftskammer, Handelskammer, Handwerks- 
kammer, Gewerkschaftskartell, Sozialer Ausschuß, Kriegerbund, Verband der Ortskrankenkassen, der 
oldenburgische Arzteverein. 
Geschäftsstelle: „Zentralstelle für Kriegsinvaliden-Fürsorge für das Herzogtum Olden- 
burg“ in Oldenburg, Katharinenstraße, 
b) im Fürstentum Lübeck: Großherzogliche Regierung in Eutin, 
c) im Fürstentum Birkenfeld: Großherzogliche Regierung in Birkenfeld. 
Braunschweig. 
1. Oberleitung: Herzogliches Staatsministerium, Abteilung des Innern, in Braunschweig. 
2. Durchführung: „Landesausschuß für die Kriegsbeschädigten-Fürsorge im Herzogtum 
Braunschweig“. Seine ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter, ebenso der Vorsitzende und 
sein Vertreter werden vom Staatsministerium ernannt. 
Dem Landesausschuß stehen für die Kreise, Städte und größeren Gemeinden Unterausschüsse, 
für die kleineren Gemeinden Vertrauensmänner zur Seite. 
3. Geschäftsstelle des Landesausschusses: Braunschweig, Petritorwall 5 (Fern- 
sprecher: Braunschweig 632). 
Sachsen-Meiningen s. Sachsen-Weimar.
	        
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