Das durchschnittliche Guthaben eines Girokunden betrug am Ende des
Jahres ca. 27650 K gegen ı6 100 M bei der Deutschen Reichsbank
(ausschließlich der Guthaben der Reichs- und Staatskassen). Auf je ı K
des Guthabens am Ende des Jahres 1907 kam ein Umsatz von ca.420K
im Jahre (gegen 450 M in Deutschland auf ı M durchschnittliches Guthaben).
Die im Giroverkehr vereinnahmten Beträge verblieben im Jahre
1907 durchschnittlich 2!. Tage auf dem Konto.
c) Das Diskontgeschäft.
Ebenso wie die Deutsche Reichsbank, diskontiert auch die Österreichischungarische
Bank Wechsel nur solchen Firmen und Personen, die ein
Girokonto bei ihr unterhalten. Diejenigen, die den Bankkredit bisher noch
nicht in Anspruch genommen haben, müssen, bevor sie ‘Wechsel zum
Diskont einreichen, ein diesbezügliches Gesuch, das Aufschluß über Vermögensverhältnisse,
Firmenzeichnung usw, enthält, an den Vorstand der
Bankanstalt ihres Bezirkes richten.
Die Bank diskontiert nur Wechsel, die auf Order lauten, in Kronenwährung
längstens binnen 92 Tagen innerhalb des Inkassobezirkes einer
Bankanstalt oder auf einem Banknebenplatze zahlbar, der Regel nach
mit der Unterschrift von drei, jedenfalls aber mit der Unterschrift von
zwei der Bank als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten versehen sind.
Die Wechsel müssen von dem Einreicher in blanco oder an jene Hauptoder
Zweiganstalt (nicht Nebenstelle) giriert werden, in deren Inkassobezirk,
bezw. Bezirk die Wechsel zahlbar sind.
Die Diskontierungen erfolgen bei allen Bankanstalten in der Regel
nur zu dem vom Generalrat einheitlich festgesetzten Zinsfuß, der Öffentlich
und an den Schalten bekannt gemacht wird. Ausnahmen sind nur
auf Grund eines Beschlusses des Generalrates oder eines von diesem hierzu
beauftragten Komitees zulässig.
Bei Platzwechseln werden Zinsen auf mindestens 5, bei Rimessen,
d. h. bei Wechseln, die auf andere Bankplätze, bezw. Banknebenplätze
lauten (bei der Deutschen Reichsbank Versandwechsel genannt) und bei
Wechseln, die auf Nebenstellen des Einreichungsortes zahlbar sind, Zinsen
für mindestens zehn Tage in Abzug gebracht. Für jeden einzelnen Wechsel
aber berechnet die Bank mindestens 0,60 K.
Die Diskontierung der Wechsel kann außer an den beiden Hauptanstalten
und den Bankanstalten (Anfang 1908 waren es 79) auch noch
an den Nebenstellen, von denen es Anfang 1908 173 gab, erfolgen.
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