Full text : Banken und Bankpolitik

Das  durchschnittliche  Guthaben  eines  Girokunden  betrug  am  Ende  des
Jahres  ca.  27650  K  gegen  ı6  100  M  bei  der  Deutschen  Reichsbank
(ausschließlich  der  Guthaben  der  Reichs-  und  Staatskassen).  Auf  je  ı  K
des  Guthabens  am  Ende  des  Jahres  1907  kam  ein  Umsatz  von  ca.420K
im  Jahre  (gegen  450  M  in  Deutschland  auf  ı  M  durchschnittliches  Guthaben).
  Die  im  Giroverkehr  vereinnahmten  Beträge  verblieben  im  Jahre
1907  durchschnittlich  2!.  Tage  auf  dem  Konto.

c)  Das  Diskontgeschäft.

Ebenso  wie  die  Deutsche  Reichsbank,  diskontiert  auch  die  Österreichischungarische
  Bank  Wechsel  nur  solchen  Firmen  und  Personen,  die  ein
Girokonto  bei  ihr  unterhalten.  Diejenigen,  die  den  Bankkredit  bisher  noch
nicht  in  Anspruch  genommen  haben,  müssen,  bevor  sie  ‘Wechsel  zum
Diskont  einreichen,  ein  diesbezügliches  Gesuch,  das  Aufschluß  über  Vermögensverhältnisse,
  Firmenzeichnung  usw,  enthält,  an  den  Vorstand  der
Bankanstalt  ihres  Bezirkes  richten.

Die  Bank  diskontiert  nur  Wechsel,  die  auf  Order  lauten,  in  Kronenwährung
  längstens  binnen  92  Tagen  innerhalb  des  Inkassobezirkes  einer
Bankanstalt  oder  auf  einem  Banknebenplatze  zahlbar,  der  Regel  nach
mit  der  Unterschrift  von  drei,  jedenfalls  aber  mit  der  Unterschrift  von
zwei  der  Bank  als  zahlungsfähig  bekannten  Verpflichteten  versehen  sind.
Die  Wechsel  müssen  von  dem  Einreicher  in  blanco  oder  an  jene  Hauptoder
  Zweiganstalt  (nicht  Nebenstelle)  giriert  werden,  in  deren  Inkassobezirk,
  bezw.  Bezirk  die  Wechsel  zahlbar  sind.

Die  Diskontierungen  erfolgen  bei  allen  Bankanstalten  in  der  Regel
nur  zu  dem  vom  Generalrat  einheitlich  festgesetzten  Zinsfuß,  der  Öffentlich
  und  an  den  Schalten  bekannt  gemacht  wird.  Ausnahmen  sind  nur
auf  Grund  eines  Beschlusses  des  Generalrates  oder  eines  von  diesem  hierzu
  beauftragten  Komitees  zulässig.

Bei  Platzwechseln  werden  Zinsen  auf  mindestens  5,  bei  Rimessen,
d.  h.  bei  Wechseln,  die  auf  andere  Bankplätze,  bezw.  Banknebenplätze
lauten  (bei  der  Deutschen  Reichsbank  Versandwechsel  genannt)  und  bei
Wechseln,  die  auf  Nebenstellen  des  Einreichungsortes  zahlbar  sind,  Zinsen
für  mindestens  zehn  Tage  in  Abzug  gebracht.  Für  jeden  einzelnen  Wechsel
aber  berechnet  die  Bank  mindestens  0,60  K.

Die  Diskontierung  der  Wechsel  kann  außer  an  den  beiden  Hauptanstalten
  und  den  Bankanstalten  (Anfang  1908  waren  es  79)  auch  noch
an  den  Nebenstellen,  von  denen  es  Anfang  1908  173  gab,  erfolgen.

9  Obst,  Bankpolitik  129