fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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Steingut verbunden sind, z. B. Tuch= oder Zeug-Mützen in Verbindung mit Leder, Knöpfe 
auf Holzformen, Klingelschnüre und dergleichen mehr."“ 
6) Position 21, à nebst Anmerkung ist folgendergestalt zu fassen: 
„àa. 1. Lohgare oder nur lohroth gearbeitete Häute, Fahlleder, Sohlleder, Kalbleder, 
Sattlerleder, Stiefelschäfte, auch Juchten; ingleichen sämisch= und weißgares 
Leder, auch Pergament 1 Centner 6 Thlr. —. — oder 10 Fl. 30 kr. 
2. Gummiplatten und mehr oder weniger gereinigte Guttapercha; Gummifäden 
außer Verbindung mit anderen Materialien; Kratzenleder, auch künstliches, 
für inländische Kratzenfabriken auf Erlaubnißscheine unter Controle 1 Centner 
3 Thlr. —. — doder 5 Fl. 15 Kr.“ 
7) Position 2 1, b Anmerkung soll lauten: „halbgare, sowie bereits gegerbte, noch nicht 
gefärbte oder weiter zugerichtete Ziegen= und Schaf-Felle werden gegen die allgemeine Ein- 
gangsabgabe eingelassen." 
8) Position 21, c ist zu setzen: „andere grobe Gummi-Fabrikate,“ anstatt: „andere 
nicht lackirte Gummi-Fabrikate außer Verbindung mit anderen Materialien."“ 
9) Position 21, d ist zu setzen: „von lackirtem Leder und Pergament, sowie Waaren 
von lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Gummi,“ anstatt: „von lackirtem Leder, lackirtem 
Gummi und Pergament.“ 
10) Position 25, b 6 ist dahin zu fassen: „Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe." 
11) Position 25, g in der letzten Spalte für Tara ist zu setzen: 
„16 in Fässern und Töpfen, sowie in Kübeln von hartem Holze, 
11 in Kübeln von weichem Holze." — 
12) Position 25, h ist zu setzen: „auch eingeschmolzenes und ungeschmolzenes Fett, mit 
Ausnahme von Talg,“ anstatt: „auch ungeschmolzenes Fett.“ 
13) Position 25, m 6 sind in der letzten Spalte für Tara die Worte: „oder Säcken“ 
zu streichen. 
14) Position 26 soll lauten: 
  
  
  
  
  
  
  
  
beim beim 
Eingang Ausgang Eingang Ausgang 
„Oel, in Fässern eingehend: unr#n. chlr. Agr. l. Kr.Fl.] 
a) Baumöl. . .. 1Ctur. 11 10 220 
Anmerkung. 1) Baumöl, in Fässern ein- « 
gehend, wenn bei der Abfertigung auf den Cent- 
ner ein Pfund Terpentinöl oder ein Achtelpfund 6 
Rosmarinöl zugesetzt worden 1 Ctur. frei Julm 
b) anderes OC 1 Ctrrrl 521 
Anmerkung. 2) Sogenannte Oelkuchen, als 
Rückstände bei dem Oelschlagen aus Lein, Rapps, i 
Rübsaamen u. s. w., ingleichen Mehl aus 
solchen Kuchen und Rückständen 1 Ciritr. . 1. 331. "“ 
  
  
 
	        
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