Untergang der Republik in Rom. 111
ist schließlich die römische Republik zugrunde gegangen. Die
Verfassung, die im Stadtstaat funktioniert hatte, versagte
in dem jetzt durch die Eroberungskriege geschaffenen ge-
waltigen Flächenstaat. Die Maschine fängt an zu schleudern;
sie arbeitet nicht mehr. Man stürzt aus einer Revolution
in die andere, aus einem Staatsstreich in den anderen. Die
Macht geht endlich über auf einen Feldherrn, den Imperator,
der sich nicht König nennt, auch nicht König ist, sondern
seinen Titel nimmt von dem ersten Inhaber der Gewalt,
Cäsar. Das Cäsartum oder Kaisertum, das dauernd mehr
den Charakter eines Amtes als eines erblichen Königtums ge-
habt hat, ist der Erbe der römischen Demokratie. In der ganze Das Kaisertum als Erbe
römischen Imperatorepoche ist nur dreimal ein Sohn auf der römischen
den Vater gefolgt. Das Kaisertum sucht allmählich die Demokratie.
ganze Staatsgewalt an sich zu ziehen, nachdem es anfäng-
lich noch dem Senat wesentliche Funktionen überlassen hat.
Zu einem wirklich organischen Zusammenwirken zwischen
Imperator und Senat, wie einst zwischen der Volksver-
sammlung etwa und der Magistratur, ist es nicht gekommen.
Unser Ergebnis ist: Rom ist groß geworden mit einer Derednolte
dualistischen Verfassung, einer Verfassung, in der es niemals peutschland.
zum Ausgleich zwischen zwei entgegengesetzten Prinzipien ge-
gekommen ist, nie zu der Entscheidung der Frage, wo
eigentlich die Souveränität liegt. Wenn auch die Staats-
rechtslehrer sagen, wie wir gehört haben, das Volk ist
souverän, so haben wir gesehen, daß eine dauernd heilig
gehaltene Praxis dem direkt widerspricht. Auch heute im
deutschen Reich zerbrechen sich die Staatsrechtslehrer die
Köpfe, wo eigentlich die Souveränität liegt, ob bei den
einzelnen Bundesfürsten, ob beim Reich, ob beim Kaiser,
ob bei der Gemeinschaft der Fürsten. Die Frage ist un-
lösbar. Das römische Beispiel mag uns darüber trösten,