Full text: Regierung und Volkswille.

Die englische Volksvertretung. 14 
jenigen, die in den Städten wenigstens 200 Mark Miete 
bezahlten, oder auf dem Lande 200 Mark Einkommen aus 
Landeigentum oder lebenslänglicher Pacht, oder 1000 Mark 
Einkommen aus einfacher Pacht, nachweisen konnten. Früher 
waren auf dem Lande alle Pächter, auch die mit lebens- 
länglichen oder erblichen Pachtrechten vom Wahlrecht aus- 
geschlossen gewesen. Im Jahre 1867 trat eine neue Reform 
ein, mit der die allzu großen Ungleichmäßigkeiten in den 
Wahlkreisen etwas ausgeglichen und der Wahlzensus er- 
mäßigt wurde. 1872 wurde die geheime Abstimmung ein- 
geführt. 1884 fand eine abermalige Herabsetzung des 
Zensus statt. Aber bis auf den heutigen Tag sind die 
Wahlkreise sehr ungleichmäßig (z. B. Durham hat 2600 
Wähler, Romford 53000), und es sind auch noch immer 
sehr viele erwachsene Staatsbürger vom Wahlrecht aus- 
geschlossen. Man hat die Ausgeschlossenen neuerdings auf 
mehr als 4 Millionen berechnet, während umgekehrt noch 
erheblich über eine halbe Million Wähler eristieren, die, 
weil sie in verschiedenen Wahlkreisen einen Besitz haben, 
oder aus sonstigen Gründen ein doppeltes oder sogar mehr- 
faches Stimmrecht ausüben können. Das ist praktisch nicht 
ohne Bedeutung, da die Wahlen in England nicht, wie bei 
uns, alle an einem Tage stattfinden. 
Will man strikte an dem Satz festhalten, daß zur 
Herstellung eines Volkswillens eine irgendwie organisierte, 
aber gleichmäßige Abstimmung sämtlicher Staatsbürger, 
oder zum wenigsten aller männlichen Staatsbürger, er- 
forderlich ist, so müssen wir zugestehen, daß das vielgerühmte 
Mutterland des Parlamentarismus, England, selbst heute 
noch keine wahre Volksvertretung besitzt. 
Recht merkwürdig ist die Geschichte dieser Frage auch in              Parlament und 
Italien. Als das Königreich Sardinien-Piemont von 1859                     Dolk  Nalien.
	        
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