40 Ständische Vertretung. Obstruktion.
vielmehr umgekehrt: Der Ausgleich der tatsächlich vorhandenen
entgegengesetzten Interessen der verschiedenen Stände wird
darin gefunden, daß beim allgemeinen gleichen Wahlrecht
jeder Stand und jedes Interesse den Spielraum hat, sich
nach seiner Masse und seinen inneren Kräften geltend zu
machen.
Freilich, ob eine auf diesem Wege gefundene Majorität
wirklich den Volkswillen vertritt und geeignet ist, das Beste
des Staates wahrzunehmen, dagegen haben wir mancherlei
Bedenken gefunden, und auch in der allgemeinen Meinung
greifen diese Bedenken immer mehr um sich. Kann eine
Majorität nicht ebenso tyrannisch sein wie ein Einzelner?
Die Abwehr einer derartigen Majoritätstyrannei ist die
parlamentarische Obstruktion. Unter Obstruktion versteht
man das Stillegen der ganzen parlamentarischen Maschinerie
durch mißbräuchliche Anwendung irgendwelcher geeigneter
Bestimmungen der Geschäftsordnung: Die Minorität ver-
hindert die Majorität zum Beispiel, zur Abstimmung zu
kommen, indem die Redner nicht aufhören, zu sprechen (es
sind schon Reden von 24 Stunden Länge vorgekommen),
oder aber, wenn die Majorität mit dem Reden Schluß macht,
so stellt die Minorität soviel Einzelanträge und immer neue
Einzelanträge, daß man zur Schlußabstimmung überhaupt
nicht kommt. Oder aber, wenn die Minorität sehr stark
ist, so verläßt sie im entscheidenden Moment den Saal und
macht das Parlament beschlußunfähig. Diese Kunststückchen
sind im englischen Parlament angewendet worden, spielen
aber jetzt eine ganz besondere Rolle in Österreich und in
Ungarn. Man sieht hier die Obstruktion sogar als ein ganz
legales Mittel des parlamentarischen Kampfes an, obgleich
es auf der Hand liegt, daß mit dieser Anerkennung das
Prinzip der Repräsentation und der Majorität sich selber