Kohlenferderungen. —— 337
Wenden wir uns nunmehr zum Handel im Kriege, und zwar lediglich
zum Warenhandel unter Auoschluß des in dem Abschnitt über Landwirtschaft
und Volksernährung besprochenen Produktenhandels, so unterlagen
nicht nur der Außenhandel, sondern auch der Znlandbandel
durch die Kriegsmaßnahmen weitgebenden Einschränkungen. Das Bestreben
ging dahin, die Deckung des Heeresbedarfs unter Ausschaltung
des Kriegswuchers möglichst vollständig zu sichern durch unmittelbaren
Verkehr zwischen der Heeresverwaltung und der Kriegeindustrie.
Freilich konnte man dieses Bestreben großenteils nur in der Theorie
feststellen; praktisch fiel die Heeresverwaltung trotz der abschreckenden
Lehren früherer Kriege in beträchtlichen Teilen ihrer Belieferung in die
Hände ausgesprochener Kriegsschieber. Immer wieder wurde von
seiten der Kriegeindustrie sowie auch von seiten des reellen Handels das
Kriegeministerium zur Auoschaltung dieses Schiebertums ermahnt,
doch hatte das letztere sich vom ersten Augenblick an am Kriegeministerium
festzusaugen verstanden. Alle möglichen Vorkehrungen, die getroffen
wurden, um die Lieferungen von Kriegematerial den produzierenden
Kreisen zuzuwenden, wurden mit dem üblichen Raffinement übergangen.
Wer sich irgendwie in die notwendigen Berbindungen einzuschleichen
wußte, um Kriegslieferungen zugewiesen zu erhalten, führte beispieleweise
den verlangten Nachweis für die Beteiligung seiner Firma an der
Kriegeindustrie, indem er durch einige Arbeiterinnen Zeltbahnen zusammennähen
ließ. Das genügte zur Charakterisierung seines Betriebes ale eines
„kriegeindustriellen“, während es in Wahrheit ein Zwischenhändlerbetrieb
war, dessen Leitung bei Kriegsbeginn oft jede Spur von Kenntnie
der zu liefernden Waren fehlte.
In welchem Maße das Schiebertum sich auch durch Warenfälschungen
und dergleichen schon während der ersten Kriegemonate
breit machte, davon mögen einige Sätze aus einem Aufsatz über Kriegswucher
zeugen, den Oberverwalt gerichterat Schiffer, damals Mitglied
des Reichstages und des Preußischen Abgeordnetenhauses, am
17. Dezember 1914 in der „Magdeburgischen Zeitung“ veröffentlichte.
„Unreellität und Schwindel sind in Kriegszeiten schlimmer ale in Friedenezeiten,
zumal wenn sle sich gerade den Krieg zunutze machen. Deehalb verlangt das Volk mit
gutem Grunde die exemplarische Bestrafung der Postbediensteten, die sich an den ihnen zur
Beförderung anvertrauten Liebesgaben vergreifen; der Händler, die die für unsere Soldaten
bestimmten Pakete mit allerlei zurückgesetztem Schundzeug füllen; der Müßiggänger,
die in der Tracht eines verwundeten Offiziere oder eines Mitgliedes des Roten
Kreuzes Sammlungen für wohltätige Zwecke veranstalten und den Ertrag in ihrer Tasche
verschwinden lassen; der Fabrikanten, die für unsere Truppen eine mit Teerfarbstoff gefärbte
und mit künstlichem Aromastoff parfümierte Mischung als „alkoholfreien Punsch
in der Tüte“, eine mit Gelatine versetzte Zuckermengung als „#echte Grogwürfel“ und
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