Anspruch
230U00
683
des Käufers aus dem Kaufe als zur
Erbschaft gehörend.
Erbschein.
A. auf Herausgabe eines unrichtigen
Erbscheines an das Nachlaßgericht.
2363, 2364, 2370, 2366, 2367.
Ein A. gilt als im Inlande befind-
lich, wenn für die Klage ein deutsches
Gericht zuständig ist.
Erbunwürdigkeit.
2345 s. Testament 2082.
Anfechtbarkeit des A. aus dem Ver-
mächtnisse oder auf den Pflichtteil
wegen Erbunwürdigkeit. 88 2339
Abs. 1, 2082, 2083, 2339 Abs. 2,
2341, 2343.
Erbvertrag.
A. auf Herausgabe eines Geschenkes.
2288.
s. Pflichtteil 2338.
Gemeinschaft.
A. auf einen Bruchteil der Früchte.
745, 741.
1 A. auf Verwaltung und Benutzung
des gemeinschaftlichen Gegenstandes.
745, 741.
A. auf Einwilligung der Teilhaber
zu den zur Erhaltung eines gemein-
schaftlichen Gegenstandes getroffenen
Maßregeln. 741.
A. auf wesentliche Veränderung eines
gemeinschaftlichen Gegenstandes. 741.
A. auf Aufhebung der Gemeinschaft.
741, 750, 751.
A. auf Wiederholung des Verkaufs
eines gemeinschaftlichen Gegenstandes.
755, 741.
A. auf gemeinschaftliche Einziehung
einer Forderung. 741.
A. auf Berichtigung der Schuld aus
dem gemeinschaftlichen Gegenstande.
756.
Geschäftsführung.
A. auf Ersatz der zur Geschäftsführung
notwendigen Aufwendungen. 684,
685, 687.
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740
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1028
Anspruch
Gesellschaft.
s. Auftrag 664.
A. der Gesellschafter aus dem Gesell-
schaftsverhältnis. 725.
A. aus der Geschäftsführung.
A. auf Befriedigung des A. aus
der Geschäftsführung vor der Aus-
einandersetzung.
A. auf einen Gewinnanteil. 725.
A. auf das dem Gesellschafter bei
der Auseinandersetzung Zukommende.
A. auf Teilung des Gesellschafts-
vermögens.
A. auf Rechnungsabschluß.
A. auf Verteilung des Gewinnes.
A. auf Verteilung des Verlustes.
A. auf Ersatz für die verschlechterten
oder in Abgang gekommenen Gegen-
stände, die der Gesellschaft zur Be-
nutzung überlassen waren. 738, 731.
A.-auf Ersatz derjenigen Einlagen, die
in der Leistung von Diensten oder
der Überlassung der Benutzung eines
Gegenstandes bestanden haben. 731.
A. auf Ablegung von Rechenschaft.
A. auf Auszahlung.
A. auf Auskunft über den Stand
der Geschäfte.
Grunddienstbarkeit.
A. auf Verlegung der Grunddienst-
barkeit.
A. auf Regelung der Ausübung der
Grunddienstbarkeit.
s. Eigentum 1004.
Al. auf Beseitigung der Beeinträchtigung
der Grunddienstbarkeit.
Grundstück.
A. auf Einräumung eines Rechtes an
einem Grundstück. 884—888.
A. auf Aufhebung eines Rechtes an
einem Grundstück. 884—888.
A. auf Einräumung eines Rechtes
an einem das Grundstück belastenden
Rechte. 884—888.
A. auf Aufhebung eines Rechtes