Full text : Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erster Band. (1)

Anspruch

230U00

683

des  Käufers  aus  dem  Kaufe  als  zur
Erbschaft  gehörend.
Erbschein.
A.  auf  Herausgabe  eines  unrichtigen
Erbscheines  an  das  Nachlaßgericht.
2363,  2364,  2370,  2366,  2367.
Ein  A.  gilt  als  im  Inlande  befindlich,
  wenn  für  die  Klage  ein  deutsches
Gericht  zuständig  ist.
Erbunwürdigkeit.
2345  s.  Testament  2082.
Anfechtbarkeit  des  A.  aus  dem  Vermächtnisse

  oder  auf  den  Pflichtteil

wegen  Erbunwürdigkeit.  88  2339
Abs.  1,  2082,  2083,  2339  Abs.  2,
2341,  2343.

Erbvertrag.
A.  auf  Herausgabe  eines  Geschenkes.
2288.
s.  Pflichtteil  2338.

Gemeinschaft.
A.  auf  einen  Bruchteil  der  Früchte.
745,  741.

1  A.  auf  Verwaltung  und  Benutzung

des  gemeinschaftlichen  Gegenstandes.
745,  741.

A.  auf  Einwilligung  der  Teilhaber
zu  den  zur  Erhaltung  eines  gemeinschaftlichen
  Gegenstandes  getroffenen
Maßregeln.  741.

A.  auf  wesentliche  Veränderung  eines
gemeinschaftlichen  Gegenstandes.  741.
A.  auf  Aufhebung  der  Gemeinschaft.
741,  750,  751.

A.  auf  Wiederholung  des  Verkaufs
eines  gemeinschaftlichen  Gegenstandes.
755,  741.

A.  auf  gemeinschaftliche  Einziehung
einer  Forderung.  741.

A.  auf  Berichtigung  der  Schuld  aus
dem  gemeinschaftlichen  Gegenstande.
756.

Geschäftsführung.

A.  auf  Ersatz  der  zur  Geschäftsführung
notwendigen  Aufwendungen.  684,
685,  687.

108

8
718
717

719

721

732

733

 

 

740

1023

 

1024

1027
1028

 

Anspruch

Gesellschaft.
s.  Auftrag  664.
A.  der  Gesellschafter  aus  dem  Gesellschaftsverhältnis.
  725.

A.  aus  der  Geschäftsführung.

A.  auf  Befriedigung  des  A.  aus
der  Geschäftsführung  vor  der  Auseinandersetzung.


A.  auf  einen  Gewinnanteil.  725.

A.  auf  das  dem  Gesellschafter  bei
der  Auseinandersetzung  Zukommende.

A.  auf  Teilung  des  Gesellschaftsvermögens.


A.  auf  Rechnungsabschluß.

A.  auf  Verteilung  des  Gewinnes.

A.  auf  Verteilung  des  Verlustes.
A.  auf  Ersatz  für  die  verschlechterten
oder  in  Abgang  gekommenen  Gegenstände,
  die  der  Gesellschaft  zur  Benutzung
  überlassen  waren.  738,  731.
A.-auf  Ersatz  derjenigen  Einlagen,  die
in  der  Leistung  von  Diensten  oder
der  Überlassung  der  Benutzung  eines
Gegenstandes  bestanden  haben.  731.
A.  auf  Ablegung  von  Rechenschaft.

A.  auf  Auszahlung.

A.  auf  Auskunft  über  den  Stand
der  Geschäfte.

Grunddienstbarkeit.
A.  auf  Verlegung  der  Grunddienstbarkeit.


A.  auf  Regelung  der  Ausübung  der
Grunddienstbarkeit.

s.  Eigentum  1004.

Al.  auf  Beseitigung  der  Beeinträchtigung
der  Grunddienstbarkeit.

Grundstück.

A.  auf  Einräumung  eines  Rechtes  an
einem  Grundstück.  884—888.

A.  auf  Aufhebung  eines  Rechtes  an
einem  Grundstück.  884—888.

A.  auf  Einräumung  eines  Rechtes
an  einem  das  Grundstück  belastenden
Rechte.  884—888.

A.  auf  Aufhebung  eines  Rechtes