Metadaten : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Beutsches  Reich.  (März  5.)  245

Schatzanweisungen  umzutauschen,  doch  kann  jeder  Zeichner  höchstens  doppelt
so  viel  alte  Anleihetitres  nach  dem  Nennwert  umtauschen,  als  er  neue
Schatzanweisungen  gezeichnet  hat.

5.  März.  (Preuß.  Abgeordnetenhaus.)  Zweite  Lesung  des
Sonderhaushalts  der  Berg-,  Hütten-  und  Salinenverwaltung.

In  der  Debatte  wird  die  Notwendigkeit  betont,  unsere  Erzerzeugung
durch  Gewinnung  neuer  Gebiete  (Gruben  von  Briey,  Minette-Gebiet)  dauernd
sicherzustellen.

5.  März.  (Preuß.  Herrenhaus.)  Anträge  betr.  Anwendung
aller  Kampfmittel.

Graf  v.  und  zu  Hoensbroech  (Bruder  des  Einberufers  der  Adlonversammlung)
  bringt  folgenden  Antrag  ein:  Das  Herrenhaus  wolle  die
Regierung  auffordern,  dahin  zu  wirken,  daß,  nachdem  zur  Freude  aller
Patrioten  der  uneingeschränkte  U-Bootkrieg  eröffnet  ist,  nunmehr  ohne  Rücksicht
  auf  irgendwelche  Einflüsse  durch  die  kraftvolle  Anwendung  aller
Kampfmittel  ein  ehrenvoller,  die  polit.  und  wirtschaftl.  Zukunft  des  Vaterlandes
  sichernder  Friede  erstrebt  wird,  der  den  gebrachten  Opfern  entspricht.

Der  Antrag  ist  von  zahlreichen  Mitgliedern  der  konservativen  wie  der
neuen  Fraktion  unterzeichnet.

Zur  Begründung  ist  gesagt:  Die  Freigabe  des  uneingeschränkten
U-Bootkriegs  hat  in  allen  Kreisen  unsers  Volkes  eine  so  begeisterte  Zustimmung
  gefunden,  daß  auch  das  Herrenhaus  Anlaß  nehmen  sollte,  dieser  Tatsache
  Ausdruck  zu  geben,  mit  der  festen  Zuversicht,  daß  diese  Form  der
Kriegführung  ausschlaggebend  für  die  Niederringung  unsers  Hauptgegners
sein  dürfte.  Wenn  wir  diesem  Antrage  den  weitern  Gedanken  hinzufügen,
daß  unbeeinflußt  von  irgendwelcher  Seite  die  kraftvolle  Anwendung  aller
Kampfmittel  uns  den  zur  Entwicklung  des  Vaterlandes  unerläßlichen  Frieden
bringen  soll,  so  gehen  wir  hierbei  von  der  Tatsache  aus,  daß  England  nach
wie  vor  unsere  Vernichtung  in  der  Gegenwart  und  die  Unterbindung  jedes
Wiedererstarkens  für  die  Zukunft  erstrebt.  Es  würde  seinen  Zweck  erreichen
und  den  Krieg  gewinnen,  wenn  es  Deutschland  im  wesentlichen  auf  seine
bisherigen  oder  nur  im  Osten  erweiterten  Grenzen  beschränkte,  dagegen  von
der  Beherrschung  Belgiens  und  der  flandrischen  Küste  sowie  von  jeder
kolonialen  Betätigung  ausschließen  könnte.  In  diesem  Sinne  halten  die
Unterzeichner  es  für  geboten,  daß  auch  das  Herrenhaus  seine  Stimme  erhebt
  und  von  der  kgl.  Staatsregierung  nachdrückliche  Vertretung  der
zukünftigen  Lebensbedingungen  Deutschlands  fordert,  um  so  mehr,
als  sich  leider  seit  längerer  Zeit  Einflüsse  geltend  machen,  die  diesen  Friedensbedingungen
  widerstreben  und  darauf  hinausgehen,  für  Deutschland  im
wesentlichen  die  frühern  Zustände  wiederherzustellen.  Dies  würde  neben  der
Berkümmerung  Deutschlands  die  nutzlose  Hingabe  von  Gut  und  Blut  bedeuten.

Am  12.  März  bringt  v.  Oldenburg  folgenden  Abänderungsantrag
  ein:  Das  Herrenhaus  gibt  seiner  Freude  Ausdruck,  daß  der  uneingeschränkte
  U--Bootkrieg  eröffnet  ist,  weil  nur  durch  die  rücksichtslose,
  durch  keinerlei  Einflüsse  abgeschwächte  Durchführung  desselben  in  Verbindung
  mit  der  kraftvollen  Anwendung  aller  Kampfmittel  ein  ehrenvoller,
die  politische  und  wirtschaftliche  Zukunft  des  Vaterlandes  sichernder  Friede,
der  den  gebrachten  Opfern  entspricht,  erkämpft  werden  kann.

Der  Antrag  ist  u.  a.  unterstützt  durch  v.  Köster,  Graf  v.  Mirbach,
Dr.  Neuber,  Dr.  Parst  zu  Solm-Horstmar,  Herzog  Ernst  Günther  zu  Schleswig-Holstein.