Beutsches Reich. (März 5.) 245
Schatzanweisungen umzutauschen, doch kann jeder Zeichner höchstens doppelt
so viel alte Anleihetitres nach dem Nennwert umtauschen, als er neue
Schatzanweisungen gezeichnet hat.
5. März. (Preuß. Abgeordnetenhaus.) Zweite Lesung des
Sonderhaushalts der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung.
In der Debatte wird die Notwendigkeit betont, unsere Erzerzeugung
durch Gewinnung neuer Gebiete (Gruben von Briey, Minette-Gebiet) dauernd
sicherzustellen.
5. März. (Preuß. Herrenhaus.) Anträge betr. Anwendung
aller Kampfmittel.
Graf v. und zu Hoensbroech (Bruder des Einberufers der Adlonversammlung)
bringt folgenden Antrag ein: Das Herrenhaus wolle die
Regierung auffordern, dahin zu wirken, daß, nachdem zur Freude aller
Patrioten der uneingeschränkte U-Bootkrieg eröffnet ist, nunmehr ohne Rücksicht
auf irgendwelche Einflüsse durch die kraftvolle Anwendung aller
Kampfmittel ein ehrenvoller, die polit. und wirtschaftl. Zukunft des Vaterlandes
sichernder Friede erstrebt wird, der den gebrachten Opfern entspricht.
Der Antrag ist von zahlreichen Mitgliedern der konservativen wie der
neuen Fraktion unterzeichnet.
Zur Begründung ist gesagt: Die Freigabe des uneingeschränkten
U-Bootkriegs hat in allen Kreisen unsers Volkes eine so begeisterte Zustimmung
gefunden, daß auch das Herrenhaus Anlaß nehmen sollte, dieser Tatsache
Ausdruck zu geben, mit der festen Zuversicht, daß diese Form der
Kriegführung ausschlaggebend für die Niederringung unsers Hauptgegners
sein dürfte. Wenn wir diesem Antrage den weitern Gedanken hinzufügen,
daß unbeeinflußt von irgendwelcher Seite die kraftvolle Anwendung aller
Kampfmittel uns den zur Entwicklung des Vaterlandes unerläßlichen Frieden
bringen soll, so gehen wir hierbei von der Tatsache aus, daß England nach
wie vor unsere Vernichtung in der Gegenwart und die Unterbindung jedes
Wiedererstarkens für die Zukunft erstrebt. Es würde seinen Zweck erreichen
und den Krieg gewinnen, wenn es Deutschland im wesentlichen auf seine
bisherigen oder nur im Osten erweiterten Grenzen beschränkte, dagegen von
der Beherrschung Belgiens und der flandrischen Küste sowie von jeder
kolonialen Betätigung ausschließen könnte. In diesem Sinne halten die
Unterzeichner es für geboten, daß auch das Herrenhaus seine Stimme erhebt
und von der kgl. Staatsregierung nachdrückliche Vertretung der
zukünftigen Lebensbedingungen Deutschlands fordert, um so mehr,
als sich leider seit längerer Zeit Einflüsse geltend machen, die diesen Friedensbedingungen
widerstreben und darauf hinausgehen, für Deutschland im
wesentlichen die frühern Zustände wiederherzustellen. Dies würde neben der
Berkümmerung Deutschlands die nutzlose Hingabe von Gut und Blut bedeuten.
Am 12. März bringt v. Oldenburg folgenden Abänderungsantrag
ein: Das Herrenhaus gibt seiner Freude Ausdruck, daß der uneingeschränkte
U--Bootkrieg eröffnet ist, weil nur durch die rücksichtslose,
durch keinerlei Einflüsse abgeschwächte Durchführung desselben in Verbindung
mit der kraftvollen Anwendung aller Kampfmittel ein ehrenvoller,
die politische und wirtschaftliche Zukunft des Vaterlandes sichernder Friede,
der den gebrachten Opfern entspricht, erkämpft werden kann.
Der Antrag ist u. a. unterstützt durch v. Köster, Graf v. Mirbach,
Dr. Neuber, Dr. Parst zu Solm-Horstmar, Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein.