200 II. Das”höhere Lehramt.
hervortreten zu lassen. Auch ist dem Schüler Gelegenheit zu geben, sich klar
und zusammenhängend auszusprechen.“ Genau dasselbe liest man $ 11,7 für
Elsaß-Lothringen, nur mit der Einleitung: „der Vorsitzende hat darüber zu
wachen ... .“. Auffällig bleibt es, daß, abgesehen von einer mehr die Lehrer
treffenden Warnung, nirgends gegen zu große Leichtigkeit der Prüfung
Sicherheitsmaßregeln getroffen sind, wohl aber überall gegen zu große Schwierigkeiten.
Hierin aber geht offenbar jener Passus für Hessen und Elsaß-Lothringen
mag man auch sonst vieles in ihm billigen, durch die verlangte Rücksichtnahme
auf die durchschnittliche Begabung der Prüflinge viel zu weit. Man
muß ja leider innerhalb der Schule, bei Klassenarbeiten und Versetzungen oft
die Durchschnittsbegabung in Rechnung ziehen, und man kann dies aus dem
Grunde, weil es Schüler sind, weil man jungen Menschenkindern schließlich
nie trotz kleiner Anfänge Entwickelung zu Großem absprechen soll, auch weil
man sie ja noch weiter in der Fortbildung behält. Muß man aber auch schon
hierbei um so strenger verfahren, je höher die Klasse ist, so soll man bei. der
Reifeprüfung doch einen absoluten Maßstab haben und nicht nach der Durch.
schnittsbegabung!) die Anforderungen qualitativ herabmildern. Wohin kann
das führen? Da gibt es bald keine Grenze nach unten mehr!
Aber auch in Bremen und Preußen kann nach der allerneuesten Wandlung,
die das Prüfungsreglement erfahren, die Möglichkeit eintreten, daB die
Prüfungen ziemlich leicht zu bestehen sind. Nach 8 11,35 kann hier ein
Prüfling z. B. von einem Gymnasium mit folgendem Zeugnis entlassen werden:
Religion: genügend; Mathematik: genügend;
Deutsch: genügend; Französisch: gut;
Latein: nicht genügend; Geschichte: nicht genügend;
Griechisch: gut; Geographie: nicht genügend.
Das wird man allenfalls noch hingehen lassen; aber nach dem Satze:
Ausnahmsweise ist es zulässig, bei den Schülern, die nach ihrer Persönlichkeit
und geistigen Entwickelung besondere Berücksichtigung verdienen,
über unzureichende Leistungen in dem einen oder anderen unter b) nicht
erwähnten Fache auch dann hinwegzusehen, wenn die Voraussetzungen für einen
Ausgleich nach Maßgabe der Bestimmungen in Absatz 2 nicht vorliegen, — ist,
wenn ich den Paragraph richtig auslege, auch folgendes Reifezeugnis möglich:
Religion: nicht genügend;
Deutsch: genügend;
Lateinisch: nicht genügend;
Griechisch: gut;
Mathematik: genügend;
Französisch: genügend.
Geschichte: nicht genügend;
Geographie: nicht genügend.
Ja, das Französische kann auch noch „nicht genügend“ sein, denn diese
„Nebengegenstände“, wie wir sie nennen können im Unterschiede zu der Reihe.
Deutsch — Mathematik, brauchen untereinander nicht ausgeglichen zu werden;
I) Wie anders das älteste preußische Reglement von 1812 in $ 11, wo die schriftliche
Prüfung auf das „Talent* gerichtet war (worauf schon Nath aufmerksam gemacht hat).
— Daß man jetzt auf den höheren Schulen zu sehr nach dem Durchschnitt urteilt, sagt auch
P. Geyer, Monatschrift für höhere Schulen 1902 I 19.