Full text : Das Höhere Lehramt in Deutschland und Österreich.

332  V.  C.  Schulgeld.

Unkraut  lustig  nebeneinander  emporkommen?  Und  soll  man  dies  letztere  etwa  mit  der
Altweiberweisheit  und  der  Gassenmoral  verteidigen,  die  da  ruft:  „Das  ist  immer  so  gewesen!
Wer  vermag  das  zu  ändern?“

Nein,  die  ärztliche  Kunst  soll  nicht  verzagen,  weil  sie  oft  Mißgriffe  macht  und  der
Übel  nicht  Herr  wird;  das  Rechtsprechen  wird  nicht  aufhören,  weil  eg  hier  und  da  Irrwege
einschlägt;  so  soll  auch  das  höhere  Lehramt  wegen  der  Möglichkeit  vereinzelter,  falscher
Urteile  immer  jenes  Ideal,  den  Naturberuf  mit  dem  gesellschaftlichen  auszugleichen,  im
Auge  behalten.

Weahrlich,  es  bleibt  so  uns  Oberlehrern,  den  Trägern  des  höheren  Lehramtes,  stets  ein
hoher,  idealer  Beruf,  und  doch  zugleich  ein  solcher,  der  in  das  wirtschaftliche,  soziale  Leben
der  Familie,  der  Gesellschaft  tief  eingreift  oder  doch  eingreifen  sollte:  nämlich  schließlich
infolge  der  Ausstellung  eines  Schulzeugnisses  zu  entscheiden,  ob  jemand  zu
mechanischer  oder  subalterner  Arbeit  oder  zu  freier  geistiger  Tätigkeit
übergehen  soll.  .

Zeichnet  ung  so  das  Ziel  unseres  amteg  aus,  so  sind  wir  auch  durch  das  Objekt
unserer  Tätigkeit  vor  andern  gleichen  akademisch  gebildeten  Ständen  ausgezeichnet.  Für  uns
gilt  ganz  besonders  das  Goethische  Wort,  das  wir  aus  Ottiliens  Tagebuch  in  den  Wahlverwandtschaften
  (II,  7  Schluß)  kennen:  „Das  eigentliche  Studium  der  Menschheit  ist
der  Mensch“,  d.h.  in  unserm  Sinne:  nicht  der  körperlich  oder  geistig  kranke  Mensch,  mit
dem  es  der  Arzt  zu  tun,  nicht  der  morslisch  anfechtbare,  kranke  oder  verkommene  Mensch,
mit  dem  es  der  Richter  vorzugsweise  zu  tun  hat,  sondern  der  freilich  noch  unfertige,  aber
in  zarter  Knospe  und  in  vollerer  Blüte  des  Geistes  sich  immer  mehr  entfaltende,  jugendliche
Mensch,

Berichtigungen  und  Nachträge.

.  1,  4.  Zeile  statt:  „willens®  muß  es  heißen:  „willen“.

.  7,  7.  Zeile  von  unten:  statt  „erhalten“  —  „bekommen“.

.  21,  5.  Zeile  von  oben:  statt  „3l.  März“  —  „21.  März“.

.  40,  4.  Zeile  von  unten  hätte  noch  auf  „Neues  Korrespondeneblatt  für  Württemberg".  1897.
8.  144  verwiesen  werden  müssen.

.  40:  in  der  Anmerkung  muß  es  statt  „S.  36“  heißen:  „S.  50  ff“.

.  50,  2.  Zeile  von  unten  ist  die  v.  Wermbter  zitierte  Schrift  dem  Titel  nach  nicht  richtig;
gemeint  ist  die  Schrift:  Die  höhere  Schullaufbahn  i.  Preußen.  Schalke.  Kannengießer.  1%1.

.  51:  die  während  des  Druckes  hinzugekommene  Anmerkung  betr.  das  Philosophicum  ist
nicht  ganz  richtig  redigiert.  —

.  100  ff.  hätte  bei  dem  Kapitel:  „Privatunterricht,  Pensionäre“  noch  auf  Irmer  (Wiese.
Irmer.  8.  82),  der  einen  äußeren  Grund  für  das  Halten  von  Pensionären  angibt,  verwiesen
werden  müssen  und  auf  Eulenburg,  Beiträge  8.  94/95,  der  diesen  Nebenerwerb  wie
das  Erteilen  von  Privatunterricht  an  Schüler  derselben  Anstalt  verwirft,  weil  ein  „großer.
Teil  der  sozialen  Mißachtung  des  höheren  Lehrstandes  sich  daher  schreckt,  daß  man
sie  auf  diesem  Wege  für  ‚zugänglich‘  hält“.

.  208,  Zeile  18  muß  das  Wort  „Anmerkung“  fort.  —

.  809:  was  die  Titelfrage  anbelangt,  so  ist  Wermbter  a.  «.  O.  S.  43  jetzt  auch  für  Zusammensetzung
  mit  „Studien“.

.  317:  „Zahl  der  Dienstjahre  bis  zum  Höchstgehalt“.  Berechnet  ist  die  Zabl  der  Dienst
jahre  von  der  Anstellung  als  „Oberlehrer*.  Manche  hätten  gewünscht,  daß  hier  die.
Frage,  wieviel  Dienstjahre  der  Hilfslehrerzeit  angerechnet  würden,  mit  hineingesogen  -
wäre.  Indessen  diese  Frage,  wie  andere,  z.  B.  die  der  Vereidigung  der  Kandidaten,  der
Schulgeldfreiheit  für  Oberlehrersöhne,  der  Pensionierung,  Pensionsfähigkeit,  des  Wg  und  !
ähnliche  Dinge  sind  teils  sehr  verwickelt,  teils  nicht  geregelt,  teils  hängen  sie  mit  det
allgemeinen  Stellung  der  Beamten  in  den  einzelnen  Stasten  zusammen  und  hätten
so  zu  Untersuchungen  geführt  die  über  die  gestellte  Aufgabe  des  Buches  weit  hinausgegangen
  wären.  Sie  mögen  vielleicht  einer  neuen  Bearbeitung,  wenn  solche  sich  als  ,
nötig  erweisen  sollte,  vorbehalten  bleiben  !  |

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Druck  von  Theodor  Hofmann  in  Gera.