Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

Rußland.  (November.)  271

und  ein  Uebereinkommen  zu  vereinbaren,  betreffend  die  Verbindung  des
Eisenbahnnetzes  in  den  drei  östlichen  Provinzen  (Fengtien,  Kirin,  Heilungchiang),
  mit  dem  russischen  in  Sibirien,  zwecks  Erleichterung  des  Transportes
  von  Waren  zwischen  beiden  Ländern,  sowie  der  Verstärkung  der
Grenz=  und  Küstenverteidigung;  außerdem  zu  vereinbaren,  welche  Privilegien
  von  China  an  Nußland  als  Ersatz  für  dessen  loyale  Hilfe  zur  Zurückgabe
  Liaotungs  gegeben  werden  sollen.

Infolge  der  Thatsache,  daß  die  große  sibirische  Eisenbahn  ihrer
Vollendung  nahe,  bewilligt  China,  daß  Rußland  diese  Bahn  in  chinesisches
Gebiet  weiterführt:  von  Wladiwostock  nach  der  chinesischen  Stadt  Hunchun
in  Kirin,  und  von  da  nordwestlich  nach  der  Hauptstadt  der  Provinz;  von
der  Eisenbahnstation  einer  sibirischen  Stadt  nach  der  chinesischen  Stadt  Ayun
in  Heilungchiang,  und  von  da  füdwestlich  nach  Tsitsihan,  der  Hauptstadt
der  Provinz,  und  weiter  nach  der  Stadt  Petune  in  Kirin,  und  dann  südöstlich
  bis  zur  Hauptstadt  Kirins.

Alle  Bahnen,  welche  Rußland  in  die  Provinzen  Heilungchiang  und
Kirin  weiterführt,  muß  es  auf  eigene  Kosten  erbauen,  und  der  Bau,  sowie
die  Reglements  sollen  gänzlich  nach  russischem  System  sein,  ebenso  soll
die  Kontrolle  über  die  Bahn  für  einen  Zeitraum  von  30  Jahren  in  Händen
Rußlands  sein.

Bei  Ablauf  dieses  Termins  soll  China  die  nötigen  Gelder  beschaffen,
um,  nach  gehöriger  Wertschätzung,  die  Bahnen  mit  sämtlichen  Materialien
und  Gebäuden  zu  erwerben.

Die  Art  und  Weise  der  Erwerbung  soll  später  näher  bestimmt  werden.
  China  ist  dann  im  Besitz  einer  Eisenbahn,  welche  es  beabsichtigt  von
Labah  nach  Moukden,  der  Hauptstadt  Kirins,  und  von  da  weiter
zu  führen.

Sollte  China  es  später  unbequem  finden  diese  Bahn  zu  bauen,  soll
Rußland  die  nötigen  Gelder  zur  Verfügung  stellen,  um  für  China  die  Bahn
von  der  Stadt  Kirin  zu  erbauen;  es  soll  dann  China  erlaubt  sein,  nach
Ablauf  von  10  Jahren  diese  Bahn  zu  erwerben.

Betreffend  die  Richtung  dieser  Bahn  soll  Rußland  gemäß  der  in
Verbindung  damit  schon  gemachten  Messungen  seitens  Chinas  von  Kirin
nach  Moukden,  Niutschuang  u.  s.  w.,  verfahren.

Die  Bahn,  welche  China  bauen  soll,  von  Shanhaikuan  in  Fengtien
nach  Niutschuang,  Kaiping,  Chinchou,  Lushunkon  (Port  Arthur)  und  Talienwan
  muß  in  Uebereinstimmung  mit  russischen  Eisenbahnreglements  sein,  um
den  Handelsverkehr  beider  Länder  zu  erleichtern.

Betreffend  die  Bahnen,  welche  Rußland  nach  chinesischem  Gebiet
weiterführt,  so  sollen  die  Strecken,  durch  welche  dieselben  führen  sollen,  von
den  chinefischen  Zivil=  und  Militärbehörden  geschützt  werden,  und  sollen
diese  den  russischen  Zivil=  und  Militärbehörden  an  verschiedenen  Eisenbahnstationen,
  sowie  den  Technikern  und  Arbeitern,  jegliche  Hilfe  und  Unterstützung
  zu  teil  werden  lassen.  Da  jedoch  diese  Bahn  größtenteils  durch
öde  und  wenigbevölkerte  Gebietsteile  führen  wird,  wo  es  für  die  chinesischen
Behörden  schwierig  ist,  immer  die  nötige  Unterstützung  gewähren  zu  können,
soll  es  Rußland  gestattet  sein,  Kavallerie  und  Infanterie  an  den  wichtigsten
Punkten  zum  Schutz  der  Bahn  zu  stationieren.  Betreffend  Zollabgaben  für
ein=  und  ausgeführte  Waren  beider  Länder  auf  dieser  Bahn,  so  sollen  dieselben
  nach  den  Stipulationen  der  Handelsverträge  zwischen  Rußland  und
China  vom  8.  Februar  1862  reguliert  werden.

Es  ist  bisher  verboten  gewesen,  Minen  in  Heilungchiang,  Kirin  und
im  Changpai-Gebirge  zu  bearbeiten.  Nach  Ratifizierung  dieser  Konvention
soll  es  chinesischen  und  russischen  Unterthanen  erlaubt  sein,  daselbst  irgend