96 Erstes Buch. Allgemeiner Teil.
selbst (§ 1317), Erbvertrag (88 1941, 2274) und andere erbrechtliche
Verträge (§8 2290, 2346, 000 Über Tarifvertrag 2. JW. 11 1014. In
einzelnen Fällen spricht das Ge etz von „Einigung“ (88 8547, 873, 929#,
vgl. 88 5161, 154:, 155), „Vereinbarung" (§§ 247, 248, 344, 399. 443,
503, 5052, 5061, 507, 509, 540, 631, 7235, 7.45, 749), „Einverständ-
nis“ (§ 465), „Verabredung“ (§ 1542).
I. Berhandlungen.
1. Antragsgebundenheit §. 145.
Wer einem Anderen die Schließung eines Vertrags? an-
trägt, ist an den Antrags gebunden", es sei denn, daß er die
Gebundenheit ausgeschlossen hat.
1 80, 81, IIà 118, IIb 141, III 141. M. 1, 164. Prot. 1, 74. D. 28.
1. d. h. einer, wenn auch erst durch die Umstände, bestimmten
Person. Allgemeine Anerbietungen nur in besonderen Fällen wirksam,
2. JW. 0576. A. “ Abs. 3 vor § 104. 2. A.“ vor § 104.
3. Empfangsbedürftige Willenserklärung (A.“ vor 8§8 104), auch
durch schlüssige Handlungen, z. B. Zusendung unbestellter Waren, soweit
nicht Formvorschriften (88 fl. Platz greifen. In § 150 bhat Antrag
Form einer Annahme, ebenso häufig bei der Annahme von Einladungen
zu Anträgen, die noch kein Antrag sind.
4. Dauer § 146. Schadensersatzpflicht für den Gal schuldhafter
Verhinderung der Annahme, Z. R. 50 11, 63 280, JW
5. Auch stillschweigend § 125 A. 3. Auch Ichinguh, wenn der
Ausschluß rechtzeitig eintrifft. Z—. IW. 1148. Annahmesähigkeit (8146
A. 2) bleibt unberührt. E. R. 4816. Verlust der Annahmefähigkeit
eines Loses durch die Ziehung, &. JW. 02 B.210.
2. Erlöschen des Antrags 8. 146.
Der Antrag erlischt1, wenn er dem Antragenden gegen-
über abgelehnt? oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den
§§. 147 bis 149 rechtzeitig angenommen" wird.
1 82 bis 85, 887, II A 119, IID 142, III 142. M. I, 168, 175. Prot. 1.
77, VI, 124. D. 24. — Geändert durch RTK.
1. verliert die Annahmefähigkeit.
2. Erlöschen erfolgt erst durch den Empfang der Ablehnung (§ 130
A. 2 und 3).— Fernere Erlöschungsgründe: Widerruf (empfangsbedürftig)
bei ausgeschlossener Gebundenheit (§ 145), ausnahmsweise Tod und Ge-
schäftsunfähigkeit. — § 151 a. E.— Einfluß der Ziehung auf das Angebot
eines Loses 4K. R. 5011. — Mit Zurverfügungstellung der Ware wird
Eigentumsübertragungsangebot abgelehnt, es erlischt aber nicht, solange
Verkäufer Abnahme verlangt E. Bay. 7
3. Über verspätete Annahme 88 *i· 150.
4. Begriff § 147 NA. 6.
5. Über den Fall, daß eine Annahmeerklärung nicht erforderlich
ist, 88 151, 152. Versteigerung § 156. Schweigen als Annahme
HGB. 8 362.