Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

Einleitung. XVII 
Die drei folgenden Jahre waren der öffentlichen Be— 
urteilung des Entwurfes gewidmet. Eine Übersicht über 
die einzelnen Beurteilungen und ihren Inhalt gibt die 1891 
in sechs Bänden gedruckte „Zusammenstellung der gutachtlichen 
Kußerungen zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, y 
gefertigt im Reichs--Justizamt“".) 
Inzwischen hatte aber die erste Kommission ihre Tätigkeit 
bis ins Jahr 1889 fortgesetzt und der Ausarbeitung des Ent- 
wurfs eines Einführungsgesetzes, einer Grundbuchordnung, eines 
Gesetzes über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver- 
mögen und eines Gesetzes über die Angelegenheiten der frei- 
willigen Gerichtsbarkeit, gewidmet. Für die drei ersten Gesetze 
sind Entwürfe mit Motiven veröffentlicht. 
Unter dem 4. Dezember 1890 setzte der Bundesrat für 
die Vornahme der zweiten Lesung eine neue Kommission 
nieder, welche nach verschiedenen Anderungen aus elf ständigen 
und dreizehn nichtständigen Mitgliedern bestand. 
Die ständigen Mitglieder waren ausschließlich Juristen, 
darunter ein Rechtslehrer. Den Vorsitz führten nacheinander 
die Staatssekretäre des Reichs- Justizamts Bosse und Hanauer. 
Dann wurde im Oktober 1893 der damalige stellvertretende 
Vorsitzende Küntzel zum Vorsitzenden ernannt. Als General- 
referent fungierte Planck. Zu den nichtständigen Mitgliedern 
gehörten drei praktische Juristen, sowie zwei Rechtslehrer, ferner 
ein Lehrer der Nationalökonomie, ein Verwaltungsbeamter, zwei 
Gutsbesitzer, ein Bergmann, ein Forstmann, ein Bankier und 
ein Industrieller. 
Die Kommission hat ihre Arbeit in der Hauptsache vom 
April 1891 bis Juni 1895 vollendet, ist aber dann noch bis 
zum Februar 1896 mit der Revision und der Beratung des 
Einführungsgesetzes beschäftigt gewesen. Sie hat das Zustande- 
kommen des Werks, abgesehen von den bedeutenden sachlichen 
und formellen Verbesserungen, auch dadurch sehr gefördert, daß 
sie nicht nur die fertig gestellten Teilentwürfe der 
—. 
  
- Ebenso zum Einführungsgesetz. 
2) Eine Ergänzung bietet die pulammoenllung der Außerungen 
der Bundesregierungen zu dem Entwurf eines Be#B., gefertigt im Reichs- 
Justizamt“, 2 Bde. 1891. 
Bürgerliches Gesetzhbuch. Handausgabe. 9. Aufl. b.
	        
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