186 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse.
und Arbeitsbücher und sonstiger Gegenstände durch den Stellenvermittler,
§ 6 Stellenvermittler G. v. 2. 6. 10. Auf das sog. Zurückbehaltungsrecht
des Vermieters, das heute nur im Wege des Vertrags begründet werden
könnte, paßt weder Abs. 1 noch 2, da eine Verpflichtung des Vermieters
in bezug auf den Herausgabeanspruch der Mieter nicht besteht (a. M.
E. RSt. 35 0, 37 113).
2. Die Fälligkeit ist gegeben, wenn die geschuldete Leistung von
Rechts wegen verlangt werden kann 9 § 158:). Sie ist ausgeschlossen bei
Stundung, Betagung, Bedingung und durch Entgegenstehen einer Ein-
rede; nur schieben die Einreden, welche nicht die Verurteilung hindern
(Tgc. u. adimp. contr., aus 962014 die Fälligkeit nicht hinaus, 2. Gr.
51 375. Sie darf nicht erst im Verlauf des Rechtsstreits eintreten. Vgl.
HG#. 8 370 bei nicht fälliger Forderung.
3. Mag er auch verjährt sein (§ 222), wogegen Naturalobligationen
(§ 241 A. 5) kein Zurückbehaltungsrecht geben.
4. Dem Schuldner steht das Purückbehaltungerecht auch gegen den
Zessionar zu gos 404, 412), 4. JW. 11
5. Z. B. der Schuldner hat vorzuleisten oder Rechnung zu legen
(§ 259) oder das Srlibehiungerech ist durch Vertrag aushsscho en,
2. JW. 11 566. Unter Umständen kann auch bei Erlangung der zurück-
behaltenen Leistung durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
der Ausschluß des Zurückbehaltungsrechts sich ergeben, 4. R. 725.
6. Einrede im Sinne des BGB. (§8 202 A. 6). Das Zurück-
behaltungsrecht ist seinem Gegenstande nach nicht beschränkt auf die
Zurückbehaltung fremder Sachen; auch Rechte, Handlungen (3. R.
59 202), sowie die eigenen Sachen, zu deren Übergabe der Schuldner
verpflichtet ist, können rretiniert" werden. Das Zurückbehaltungs-
recht ist aber ausgeschlossen, wenn seine Ausübung den Leistungs-
zweck unmöglich machen würde (der Verwahrer hält die Leistung, das
verwahrte Tier zu füttern, zurück), daher ein Zurückbehaltungsrecht
an Omissiv-Handlungen in der Regel unzulässig. Daß aber die Vor-
aussetzungen zur Aufrechnung gemäß § 392 nicht gegeben sind, schließt
die Anwendung des 8 273 nicht aus, 2. Gr. 53 10. Die ganze Leistung
kann nicht verweigert werden, wenn der Gegenanspruch geringfügiger
Natur ist (42. R. 61 133, JW. 12 ½, Gr. 51 169). Zurückbehaltungsrecht an
Hypothekenbriefen und unvollkommenen Wertpapieren 4. R. 6627, 68 288-335,
JW. 07477, Gr. 51 71.
7. Das Zurückbehaltungsrecht hemmt nicht die Verjährung (§ 202)).
Es begründet im Konkurse ein Absonderungsrecht nur im Umfange von
KO. § 49 Abs. 1 und 3: . Gr. 53 1126. Vgl. Abs. 3. Der retentions-
berechtigte Schuldner kommt nicht in Verzugs vgl. § 284 A. 3. Einrede
der Arglist gegen Zurückbehaltungsrecht 4. JW. 10.
8. Oder zur Übergabe.
9. Z. B. 88 292, 304, 347 Satz 2, 450, 500, 5382, 547, 581,
592, 601, 670, 683, 693, 850, 951, 972, 1000, 1049, 1093, 1216,
2022, 2029, 2124, 2185. 10. Z. B. §8§ 5241, 694.
11. Im Gesetz ist der Vorsatzbegriff nicht definiert. Man hat darunter
das Bewußtsein der Kausalität der Handlung zu verstehen Zc. JW. 06°.