Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

186 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse. 
und Arbeitsbücher und sonstiger Gegenstände durch den Stellenvermittler, 
§ 6 Stellenvermittler G. v. 2. 6. 10. Auf das sog. Zurückbehaltungsrecht 
des Vermieters, das heute nur im Wege des Vertrags begründet werden 
könnte, paßt weder Abs. 1 noch 2, da eine Verpflichtung des Vermieters 
in bezug auf den Herausgabeanspruch der Mieter nicht besteht (a. M. 
E. RSt. 35 0, 37 113). 
2. Die Fälligkeit ist gegeben, wenn die geschuldete Leistung von 
Rechts wegen verlangt werden kann 9 § 158:). Sie ist ausgeschlossen bei 
Stundung, Betagung, Bedingung und durch Entgegenstehen einer Ein- 
rede; nur schieben die Einreden, welche nicht die Verurteilung hindern 
(Tgc. u. adimp. contr., aus 962014 die Fälligkeit nicht hinaus, 2. Gr. 
51 375. Sie darf nicht erst im Verlauf des Rechtsstreits eintreten. Vgl. 
HG#. 8 370 bei nicht fälliger Forderung. 
3. Mag er auch verjährt sein (§ 222), wogegen Naturalobligationen 
(§ 241 A. 5) kein Zurückbehaltungsrecht geben. 
4. Dem Schuldner steht das Purückbehaltungerecht auch gegen den 
Zessionar zu gos 404, 412), 4. JW. 11 
5. Z. B. der Schuldner hat vorzuleisten oder Rechnung zu legen 
(§ 259) oder das Srlibehiungerech ist durch Vertrag aushsscho en, 
2. JW. 11 566. Unter Umständen kann auch bei Erlangung der zurück- 
behaltenen Leistung durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung 
der Ausschluß des Zurückbehaltungsrechts sich ergeben, 4. R. 725. 
6. Einrede im Sinne des BGB. (§8 202 A. 6). Das Zurück- 
behaltungsrecht ist seinem Gegenstande nach nicht beschränkt auf die 
Zurückbehaltung fremder Sachen; auch Rechte, Handlungen (3. R. 
59 202), sowie die eigenen Sachen, zu deren Übergabe der Schuldner 
verpflichtet ist, können rretiniert" werden. Das Zurückbehaltungs- 
recht ist aber ausgeschlossen, wenn seine Ausübung den Leistungs- 
zweck unmöglich machen würde (der Verwahrer hält die Leistung, das 
verwahrte Tier zu füttern, zurück), daher ein Zurückbehaltungsrecht 
an Omissiv-Handlungen in der Regel unzulässig. Daß aber die Vor- 
aussetzungen zur Aufrechnung gemäß § 392 nicht gegeben sind, schließt 
die Anwendung des 8 273 nicht aus, 2. Gr. 53 10. Die ganze Leistung 
kann nicht verweigert werden, wenn der Gegenanspruch geringfügiger 
Natur ist (42. R. 61 133, JW. 12 ½, Gr. 51 169). Zurückbehaltungsrecht an 
Hypothekenbriefen und unvollkommenen Wertpapieren 4. R. 6627, 68 288-335, 
JW. 07477, Gr. 51 71. 
7. Das Zurückbehaltungsrecht hemmt nicht die Verjährung (§ 202)). 
Es begründet im Konkurse ein Absonderungsrecht nur im Umfange von 
KO. § 49 Abs. 1 und 3: . Gr. 53 1126. Vgl. Abs. 3. Der retentions- 
berechtigte Schuldner kommt nicht in Verzugs vgl. § 284 A. 3. Einrede 
der Arglist gegen Zurückbehaltungsrecht 4. JW. 10. 
8. Oder zur Übergabe. 
9. Z. B. 88 292, 304, 347 Satz 2, 450, 500, 5382, 547, 581, 
592, 601, 670, 683, 693, 850, 951, 972, 1000, 1049, 1093, 1216, 
2022, 2029, 2124, 2185. 10. Z. B. §8§ 5241, 694. 
11. Im Gesetz ist der Vorsatzbegriff nicht definiert. Man hat darunter 
das Bewußtsein der Kausalität der Handlung zu verstehen Zc. JW. 06°. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.