Full text: Deutsches Kolonial-Handbuch.

  
  
  
  
  
  
  
  
ZOLLTARIF. 171 
-E Benennun j nn —_ 
SE 5 Zollsatz Bemerkungen 
rs der Gegenstände 
8 | Mtama, Mais, Bohnen und Zu 10 und 11: Bei 
alle anderen nicht ge- den jn „Kisten ne Ic. 
“ n - 
nannten Korn- und Hül- fabeikaten bleibt es 
- - I der Wahl des Zoll- 
senfrüchte . . . . 100 Ratel 0,50 Rupie pflichtig, überlassen, 
9 | Rohtabak und Tabak in dem _ Pruttogewicht 
2: ._ unter Abzu von 
negermäßiger Zuberei 30 Prozent Tara oder 
tung und Verpackung . ı Ratel brutto nach dem durch Ver- 
0,20 Rp wiegen zu ermitteln- 
. .- ’ den ! ‚Syettogewicht Ei 
ı0 | Zigarren und Zigaretten . JıRatelnettoo,50oRp. mittelung des Netto- 
R ewichts wird das 
ız | Aller andere verarbeitete ewicht der. zur un- 
Tabak . . . . . . fiRatelnettoo,40 Rp. now in "e Une 
, . schliessungen, welche 
ı2 | Opium, Hanf, Haschisch |23 Prozent vomWertf in die Hand des Käu- 
fers überzu hen 
3 . en (2. gie 
131 Salz . . 2 2 0.2... [oo Ratelo.25 Rupie Ehen, „se fein, 
14 | Alle übrigen Gegenstände, Ba eh 
soweit sie nicht aus- bracht. 
drücklich für zollfrei er- Zu 13: Mit dem 
klärt sind . - . . . ItoProzentvomWert| Zolle wird bei dem 
zur Einfuhr ‚gelangen- 
en Salz eine innere 
Verbrauchsabgabe 
von 1%/, Rupien pro 
100 Ratel Bruttoge- 
wicht erhoben. Salz 
zu landwirtschaft- 
lichen und gewerb- 
lichen Zwecken ist 
frei von Zoll und der 
inneren Verbrauchs- 
abgabe, ebenso Men- 
gen von weniger als 
20 Ratel. '(Verord- 
nung vom 12. 5. 04.) 
Bei der Einfuhr sind zolifrei: 
ı W ı 
3:5: Benennung der Gegenstände Bemerkungen 
ı Elfenbein 
2 ‚Andere Zähne und Iinochen aller Art 
  
Hörner aller Art 
 
	        
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