ZOLLTARIF. 171
-E Benennun j nn —_
SE 5 Zollsatz Bemerkungen
rs der Gegenstände
8 | Mtama, Mais, Bohnen und Zu 10 und 11: Bei
alle anderen nicht ge- den jn „Kisten ne Ic.
“ n -
nannten Korn- und Hül- fabeikaten bleibt es
- - I der Wahl des Zoll-
senfrüchte . . . . 100 Ratel 0,50 Rupie pflichtig, überlassen,
9 | Rohtabak und Tabak in dem _ Pruttogewicht
2: ._ unter Abzu von
negermäßiger Zuberei 30 Prozent Tara oder
tung und Verpackung . ı Ratel brutto nach dem durch Ver-
0,20 Rp wiegen zu ermitteln-
. .- ’ den ! ‚Syettogewicht Ei
ı0 | Zigarren und Zigaretten . JıRatelnettoo,50oRp. mittelung des Netto-
R ewichts wird das
ız | Aller andere verarbeitete ewicht der. zur un-
Tabak . . . . . . fiRatelnettoo,40 Rp. now in "e Une
, . schliessungen, welche
ı2 | Opium, Hanf, Haschisch |23 Prozent vomWertf in die Hand des Käu-
fers überzu hen
3 . en (2. gie
131 Salz . . 2 2 0.2... [oo Ratelo.25 Rupie Ehen, „se fein,
14 | Alle übrigen Gegenstände, Ba eh
soweit sie nicht aus- bracht.
drücklich für zollfrei er- Zu 13: Mit dem
klärt sind . - . . . ItoProzentvomWert| Zolle wird bei dem
zur Einfuhr ‚gelangen-
en Salz eine innere
Verbrauchsabgabe
von 1%/, Rupien pro
100 Ratel Bruttoge-
wicht erhoben. Salz
zu landwirtschaft-
lichen und gewerb-
lichen Zwecken ist
frei von Zoll und der
inneren Verbrauchs-
abgabe, ebenso Men-
gen von weniger als
20 Ratel. '(Verord-
nung vom 12. 5. 04.)
Bei der Einfuhr sind zolifrei:
ı W ı
3:5: Benennung der Gegenstände Bemerkungen
ı Elfenbein
2 ‚Andere Zähne und Iinochen aller Art
Hörner aller Art