Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

  
  
  
  
  
  
  
Abae ordnete 21 
J Tagegel der « Reise- 
Staaten lBauschsumme: Kürzung Entschädigung Präsident 
Beigefügt sind die we-Reich, Bayern, Sachsen,, (Feststellung der An. (Eisenbahnwagenklasse 
sentlichen Rechtsquellen. Baden!] wesenheit) 1 beliebig) Sonderbeszüge 
" 1 2 ! 3 
Savern 
Kammer der 
Reichsräte 
Kammer der 
Abgeordneten 
G 30. 1. 08, Anlage zu 
* 56 Gesch O in der Faf- 
sung v. 29. 1. 08. 
Sachsen 
Erste Kammer 
(nur die Mitglieder 
nach Bu #168 38, 10, 
13—17) 
Zweite Kammer 
120 Bu G 12.10. 14. 
138 2TOv. 12. 10.77, 
GV 19. 2. 09. 
Württembers 
Erste Kammer 
(nur die Mitglieder 
nach Bu 71 129 
8. 2—7). 
Zweite Kammer 
519 Su, Gv. 12.8.07, 
Vollzugsvorschriften 
bes ständ. Ausschusses v. 
20. 12.07, Anlage zum 
Rechenschaftsbericht 
des ständischen Aus. 
schusses v. 4. ö. 08. 
—- 
  
s- 
14 
Ersatz von Auslagen 
für Repräsentations- 
. zwecke. 
a) Freie Fahrt auf (Beide Kammern.) 
bayrischen Staatsbah- 
nen (von der Lokal- 
bahngesellschaft gunst- 
weise auch gewährt). 
50 kg Freigepäck. 
1) 3600 K für die Dauer au 1) 10 K für * 
#einer ordentlichen Sef-Taa, an dem der A der 
Iilon mit höchstens 8 Mol- Plenarsitzung (oder einer 
natsraten (vom Tage der baneben tagenden Aus- 
„Eröffnung an nachträg= schußsitzung?) fernbleibt. 
lich) von 400 4K, den] 
Rest bei LTSchluß. Ausnahmen: Krankheit, 
12) 15 4 bei außerordent- höhere Gewalt, Geichäfte, 
licher Session für jeden im Interesse des erT! 
Tag der Anwesenheit insoder im ehrenamtlichen) 
sver Plenarsitzung oderföffentlichen Dienste (be- 
als Ausschußmitglied lristete Entichuldigungh. 
(mindestens 100, höch- 
stens 400 K monatlich). 
  
b) während der Ta- 
gung des LT und 8 
Tage vorher und nach- 
her zu jeder Zeit und 
zu jedem Zwecke. . 
  
Verzicht und Uebertra- D . 
! gung unzulässig. l 
1 
1) Für die Dauer eines 15 K (7.50 K) täglich bei Freie Eisenbahnfahrt 1000 K monatlich als 
ordentl. LT 3000 K Aus- Fernbleiben aus Plenar.] 
wärtige (sonst 1500 K) 46%. Deputationssitzungen. 
Bahlbar monatlich vom (Anwesenheitsliste, ge- 
1. 12.—1. 4. mit 400, 300, (führt v. Kammersekretär). 
300, 500, 500, 1000 K. Wer an namentlicher Ab- 
am Schluß an Auswär- stimmung nicht teilnimmt, 
tige (sonst ½) leilt als abwesend; er kann 1 
2) Bei außerordentl. LT jedoch nachweisen, daß er 
und für Zwischendeputat. bei Abstimmung im Hause 
Häglich 15 4& (7.50 4), 
ebenso nach Schluß d. aon # 
'die Mitglieder der Direk- Ausnahme: Geschäfte im 
torien bis zur Erledigung Interesse des LT oder 
der sog. Aufarbeitungsge-Krankheit bei Aufenthalt 
schäfte und A., solange sie, am Orte des LT. 
durch Krankheit an der 
„Heimreise gehindert sind. 
Verzicht und Uebertra- 
! gung unzulässig. 6 
' l 
15 M; nur 11 A Veamte Abwesenheit aus Plenar- a) Freie Fahrt auf württ. Die Präsidenten je- 
(Geistliche, Vertreter ver und Ausschußsitzung.Staatsbahnen; wo die der K je 10 000 A 
Universitäten und Tech-Ausnahme: Krankheit bis freie Fahrt nicht besteht, Entschädigung für 
nischen Hochschulen 15 4) zu einer Woche und „falls Ersatz d. Reisekosten (wenn das Jahr, 12 000 4 
oder Volksschullehrer (der, dadurch gehindert, den. keine Bahn= oder Postver- wenn sie außerhalb 
Rest von 4 K wird zu Wohnsitz aufzusuchen, bisbindung 60 Pf. für jedes des Orts der Ver- 
Stellvertretungskosten zu einem Monat. kmy zwischen Wohnsitz in sammlung wohnen, 
verwendet). Wöürttemberg u. Ort der (das Taggeld fällt 
5 4 Uebernachtungszu-! (Durch Kanzleidirektor Bersammlung. Auch die weg), 
schlag. Anwesenheitsliste geführt, Privatbahnen haben freie die übrigen 4 Mit- 
. n Ausschußsitzungen per- Fahrt zugesagt. Banrische glieder des ständischen 
Berichterstattern der fönliche Eintragung.) und badische Eisenbahnen Ausschusses (Bu sz190 
Ausschüsse kann für be- gewähren Vergünstigun- Abs Sad 1) jährlich 
sonders umfangreiche gen für Zwischenttreckense 1000 K (daneben 
oder schwierige Berichte zwischen Wohnsitz u. Ort! die Taggelder). 
durch den ständischen der Versammlung;: 
Ausschuß eine Entschä- „b) während der Einberu- 
digung festgesetzt werden. fung, sowie 8Tage vor Be- 
I ginn u. 2 Wochen (Aus- 
schuhmitglieder 8 Tage) 
nach Schluß v. Sitzungen. 
  
auf den sächsischen Staats= Aufwanbsentschädi- 
bahnen. gung (neben den 
b) ganze Dauer des LT, Tagegeldern) wäh- 
sowie 3 Tage vor Eröff. rend der Dauer des 
nung und 3 Tage nach LT. 
Schluß. (Beide Kammern) 
  
  
anwesend war. I 
  
  
  
Zahlung: am Schluß des 
s Monats. s
	        
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