Abae ordnete 21
J Tagegel der « Reise-
Staaten lBauschsumme: Kürzung Entschädigung Präsident
Beigefügt sind die we-Reich, Bayern, Sachsen,, (Feststellung der An. (Eisenbahnwagenklasse
sentlichen Rechtsquellen. Baden!] wesenheit) 1 beliebig) Sonderbeszüge
" 1 2 ! 3
Savern
Kammer der
Reichsräte
Kammer der
Abgeordneten
G 30. 1. 08, Anlage zu
* 56 Gesch O in der Faf-
sung v. 29. 1. 08.
Sachsen
Erste Kammer
(nur die Mitglieder
nach Bu #168 38, 10,
13—17)
Zweite Kammer
120 Bu G 12.10. 14.
138 2TOv. 12. 10.77,
GV 19. 2. 09.
Württembers
Erste Kammer
(nur die Mitglieder
nach Bu 71 129
8. 2—7).
Zweite Kammer
519 Su, Gv. 12.8.07,
Vollzugsvorschriften
bes ständ. Ausschusses v.
20. 12.07, Anlage zum
Rechenschaftsbericht
des ständischen Aus.
schusses v. 4. ö. 08.
—-
s-
14
Ersatz von Auslagen
für Repräsentations-
. zwecke.
a) Freie Fahrt auf (Beide Kammern.)
bayrischen Staatsbah-
nen (von der Lokal-
bahngesellschaft gunst-
weise auch gewährt).
50 kg Freigepäck.
1) 3600 K für die Dauer au 1) 10 K für *
#einer ordentlichen Sef-Taa, an dem der A der
Iilon mit höchstens 8 Mol- Plenarsitzung (oder einer
natsraten (vom Tage der baneben tagenden Aus-
„Eröffnung an nachträg= schußsitzung?) fernbleibt.
lich) von 400 4K, den]
Rest bei LTSchluß. Ausnahmen: Krankheit,
12) 15 4 bei außerordent- höhere Gewalt, Geichäfte,
licher Session für jeden im Interesse des erT!
Tag der Anwesenheit insoder im ehrenamtlichen)
sver Plenarsitzung oderföffentlichen Dienste (be-
als Ausschußmitglied lristete Entichuldigungh.
(mindestens 100, höch-
stens 400 K monatlich).
b) während der Ta-
gung des LT und 8
Tage vorher und nach-
her zu jeder Zeit und
zu jedem Zwecke. .
Verzicht und Uebertra- D .
! gung unzulässig. l
1
1) Für die Dauer eines 15 K (7.50 K) täglich bei Freie Eisenbahnfahrt 1000 K monatlich als
ordentl. LT 3000 K Aus- Fernbleiben aus Plenar.]
wärtige (sonst 1500 K) 46%. Deputationssitzungen.
Bahlbar monatlich vom (Anwesenheitsliste, ge-
1. 12.—1. 4. mit 400, 300, (führt v. Kammersekretär).
300, 500, 500, 1000 K. Wer an namentlicher Ab-
am Schluß an Auswär- stimmung nicht teilnimmt,
tige (sonst ½) leilt als abwesend; er kann 1
2) Bei außerordentl. LT jedoch nachweisen, daß er
und für Zwischendeputat. bei Abstimmung im Hause
Häglich 15 4& (7.50 4),
ebenso nach Schluß d. aon #
'die Mitglieder der Direk- Ausnahme: Geschäfte im
torien bis zur Erledigung Interesse des LT oder
der sog. Aufarbeitungsge-Krankheit bei Aufenthalt
schäfte und A., solange sie, am Orte des LT.
durch Krankheit an der
„Heimreise gehindert sind.
Verzicht und Uebertra-
! gung unzulässig. 6
' l
15 M; nur 11 A Veamte Abwesenheit aus Plenar- a) Freie Fahrt auf württ. Die Präsidenten je-
(Geistliche, Vertreter ver und Ausschußsitzung.Staatsbahnen; wo die der K je 10 000 A
Universitäten und Tech-Ausnahme: Krankheit bis freie Fahrt nicht besteht, Entschädigung für
nischen Hochschulen 15 4) zu einer Woche und „falls Ersatz d. Reisekosten (wenn das Jahr, 12 000 4
oder Volksschullehrer (der, dadurch gehindert, den. keine Bahn= oder Postver- wenn sie außerhalb
Rest von 4 K wird zu Wohnsitz aufzusuchen, bisbindung 60 Pf. für jedes des Orts der Ver-
Stellvertretungskosten zu einem Monat. kmy zwischen Wohnsitz in sammlung wohnen,
verwendet). Wöürttemberg u. Ort der (das Taggeld fällt
5 4 Uebernachtungszu-! (Durch Kanzleidirektor Bersammlung. Auch die weg),
schlag. Anwesenheitsliste geführt, Privatbahnen haben freie die übrigen 4 Mit-
. n Ausschußsitzungen per- Fahrt zugesagt. Banrische glieder des ständischen
Berichterstattern der fönliche Eintragung.) und badische Eisenbahnen Ausschusses (Bu sz190
Ausschüsse kann für be- gewähren Vergünstigun- Abs Sad 1) jährlich
sonders umfangreiche gen für Zwischenttreckense 1000 K (daneben
oder schwierige Berichte zwischen Wohnsitz u. Ort! die Taggelder).
durch den ständischen der Versammlung;:
Ausschuß eine Entschä- „b) während der Einberu-
digung festgesetzt werden. fung, sowie 8Tage vor Be-
I ginn u. 2 Wochen (Aus-
schuhmitglieder 8 Tage)
nach Schluß v. Sitzungen.
auf den sächsischen Staats= Aufwanbsentschädi-
bahnen. gung (neben den
b) ganze Dauer des LT, Tagegeldern) wäh-
sowie 3 Tage vor Eröff. rend der Dauer des
nung und 3 Tage nach LT.
Schluß. (Beide Kammern)
anwesend war. I
Zahlung: am Schluß des
s Monats. s