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rset und Perordunungs-Blatt
für das
Königreich Vayern.
„W6.
Münuchen, den 27. Februar 1879.
Inhalt:
Königlich Allerböchste Entischließung vom 17. Februar 1879, die Behandlung der Gesetzentwürfe über
das Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer betr.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Behandlung der Gesetzentwürfe über das
Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer betr.
Ludwig U.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
gerzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue!
Wir finden Uns bewogen, nach Maßgabe des Artikels 12 des Gesenes vom 12. Mai 1848
die Behandlung neuer Gesenzbücher betresfend die Wahl der Ausschüsse für die
Berathung der Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer anzuordnen.
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