Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

39 
rset und Perordunungs-Blatt 
für das 
Königreich Vayern. 
„W6. 
Münuchen, den 27. Februar 1879. 
Inhalt: 
Königlich Allerböchste Entischließung vom 17. Februar 1879, die Behandlung der Gesetzentwürfe über 
das Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer betr. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Behandlung der Gesetzentwürfe über das 
Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer betr. 
Ludwig U. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
gerzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, nach Maßgabe des Artikels 12 des Gesenes vom 12. Mai 1848 
die Behandlung neuer Gesenzbücher betresfend die Wahl der Ausschüsse für die 
Berathung der Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer anzuordnen. 
C
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.