Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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würde, so ist auch wegen der Aufbringung des Ausfalls mit 
den Beleiligten, insbesondere mit den Trägern der Schullast 
zu verhandeln. Als Grundlage für die Vereinbarung wegen 
Aufbringung des Ausfalls wird das Verhältnis zu nehmen sein, 
in welchem Kirche und Schulobrigkeit zu der Aufbringung des 
Gesamt-Einkommens der Stelle beitragen. 
9. Dem Küster ist die Verantwortung für die ordnungsmäßige und 
pünktliche Verrichtung der abgenommenen Dienste zu belassen. 
Die Kirche wird darauf Bedacht nehmen, in dem Dienstvertrage, 
durch den sie die Geschäfte anderen Personen überträgt, über 
die Aufsichtsführung des Küsters Bestimmung zu treffen. 
10. Da der Fall eintreten kann, daß sich nach Abnahme der niederen 
Kirchendienste von der Stelle in der Gemeinde keine zur Aus- 
führung dieser geeignete Persönlichkeiten mehr finden lassen, so ist 
eine Verpflichtung des Küsterschullehrers, solchenfalls die Dienste 
wieder selbst auszuführen, vorzubehalten. 
11. Die Verhandlungen sind unter Vorbehalt der Genehmigung der 
unterzeichneten Ministerien sowie des Oberkirchenrats zu führen, 
und ist nach Abschluß derselben die ministerielle Genehmigung 
berichtlich einzuholen. 
Verordnung vom 30. Oktober 1908, betr. den kirchlichen Voraus und 
Sterbevierteljahr. 
Vgl. Nr. 283, § 6 u. §16 und Nr. 290, § 1. 
F. Assistenten. 
XV. Schul-Assistenten. 
381. Rundschreiben vom 2. Dezember 1834, betr. Gesuche um Ab- 
ordnung eines Assistenten. 
Um die Umstände zu vermeiden, welche aus der Verspätung der 
Gesuche um Anstellung von Assistenten bei denjenigen Schulen im 
Domanio, deren Lehrer durch Altersschwäche, chronische Krankheiten 2c. 
an ihrem Berufe behindert sind, und daher notwendig und voraussichtlich 
der Hülfe bedürfen, teils für das Seminar-Kuratorium, teils für die 
Winterschulen selbst erwachsen: so sollen sämtliche Prediger die bezielten 
Anträge und Gesuche spätestens bis Ende August jeden Jahres bei ihren 
kompetenten Superintendenten einreichen, damit diese dann zu Anfang 
September über sämtliche Anträge zu einem einzigen Vortrag berichten 
önnen.
	        
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