Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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der  Wirthschaftsabgaben.  514.  —  Besondere  Bestimmungen.  504,  514.  —  Abgabe  vom
Wein.  504,  514.  —  Urkunden  von  den  Weineinlagen.  504,  515.  —  Einkellerung  der
Weine.  505,  516.  —  Eichen  der  Fässer.  505,  516.  Kelleruntersuchung  und  Abstich
bei  den  unter  Abstichskontrolle  stehenden  Wirthen.  505,  516.  —  Achseverkauf  und  anderer
außerordentlicher  Abgang.  505,  517.  —  Hausbrauch  und  gewöhnlicher  Abgang.  506,
517.  —  Beschränkung  des  Weinverkaufs  der  Weinhändler  und  Privaten.  506,  518.
—  Ausschanksrecht  der  Weinproduzenten.  518.  —  Abgabe  von  Obstmost.  506,  519.  —
Festsetzung  des  Durchschnittspreises  und  Hausbrauchs  durch  die  Bezirkskommission.  507,
519.  —  Gutächtliche  Aeußerung  der  Bezirkskommission.  507,  519.  Bezirkskommission.
508,  520.  —  Strafbestimmungen.  509,  521.  —  Gefährdung  des  Umgelds.  509,  521.
—  Einzelne  Fälle  der  Umgeldsgefährdung.  509,  521.  —  Vollendung  der  Umgeldsgefährdung.
  509,  521.  —  Strafe  der  Umgeldsgefährdung.  510,  522.  —  Rückfall.  510,  522.
—  Kontrollestrafe  an  Stelle  der  Strafe  wegen  Umgeldsgefährdung.  510,  522.  —  Verfehlungen
  gegen  die  Kontrollevorschriften.  511,  523.  —  Strafrechtliche  Verantwortlichkeit.
511,  523.  —  Theilnahme  und  Begünstigung.  512,  524.  —  Vertretungspflicht.  512,
524.  —  Verjährung  der  Abgabe.  512,  524.  —  Uebergangs=  und  Schlußbestimmungen.
513,  524.

Vollzugsverfügung.  Allgemeines.  674.  —  Gegenstand  der  Besteuerung.  675.  Befreiung
  von  der  Steuer.  676.  —  Person  des  Steuerpflichtigen.  676.  —  Betrag  der
Steuer.  677.  —  Berechnung  des  Durchschnittspreises.  678.  —  Feststellung,  Fälligkeit
und  Einzug  der  Steuer.  678.  —  Anhzeigepflicht  vor  Beginn  des  Betriebs.  680.  —
Steuerpflichtiger  Getränkeverkauf  durch  Private  (Nichtwirthe)  681.  —  Anzeige  der  Kellerräume.
  681.  —  Eiche  der  Fässer.  682.  —  Verpflichtung  des  Wirths  zu  Hilfsdiensten.
683.  —  Ladscheinkontrolle.  683.  —  Einholung  der  Ladscheine.  684.  —  Zuständigkeit
zur  Ausstellung  von  Ladscheinen.  685.  —  Kontrollirung  des  Getränkes  vor  der  Abfuhr.
685.  —  Kontrollirung  des  Getränkes  auf  dem  Transport.  685.  —  Einlagekontrolle.  686.
Vermischung  des  Getränkes  mit  anderen  Stoffen.  688.  —  Zusammenlagerung  von  Getränke
  eines  Wirths  und  eines  Nichtwirths.  688.  —  Kontrollirung  der  Herbsteinlagen.
688.  —  Weinausschank  der  Weinproduzenten.  690.  —  Ausnahmebestimmungen  für
Kleinverkäufer  feinerer  Flaschenweine.  690.  —  Der  steuerfreie  Achsverkauf.  691.  —
Der  steuerfreie  Abgang  von  Hefe  und  Trübwein.  692.  —  Steuerfreiheit  des  durch  Unglück
  zu  Grunde  gegangenen  oder  unbrauchbar  gewordenen  Getränkes.  693.  —  Steuerfreiheit
  des  gesetzlich  normirten  Hausbrauchs  an  Wein.  694.  —  Außerordentliche  Erhöhung
des  gesetzlichen  Weinhausbrauchs.  695.  —  Feststellung  des  steuerfreien  Hausbrauchs  an
Obstmost.  695.  —  Festsetzung  des  steuerfreien  Hausbrauchs  der  juristischen  Personen  2c.
696.  —  Steuerfreiheit  des  Schwands  und  sonstigen  Abgangs.  696.  —  Steuerfreiheit
des  verzollten  Getränkes.  697.  —  Abstichsverfahren.  698.  —  Abschluß  von  Akkorden.
698.  —  Bildung  und  Berufung  der  Bezirkskommission.  700.  —  Thätigkeit  der  Bezirks-6