Full text: Leitfaden für Polizeibeamte in Frage- und Antwortform.

I. Verfassung. 5 
9. Wie wird die Staatsangehörigkeit erworben und verloren? 
Erworben: a) durch Abstammung oder Geburt (eheliche Kinder 
eines Deutschen erwerben durch die Geburt, auch wenn im Aus- 
lande erfolgt, die Staatsangehörigkeit des Vaters, uneheliche 
Kinder die der Mutter); b) durch Legitimation (Anerkennung eines 
unehelichen Kindes durch den Vater, welcher Preuße ist, als ehe- 
lich)e) Verheiratung (einer Ausländerin oder deutschen Nichtpreußin 
mit einem Preußen); d) durch Aufnahme resp. Naturalisation (Auf- 
nahme eines Ausländers). 
Verloren: Durch Legitimation, Verheiratung, Antrag auf Ent- 
lassung (wird Wehrpflichtigen nur mit Genehmigung der Kreis- 
ersatzkommission erteilt). 
Unfreiwillig durch Entziehung der Staatsangehörigkeit 
bei ununterbrochenem 10 jährigen Aufenthalt im Ausland (als 
Unterbrechung gilt Eintrag in die Matrikel eines Reichskonsulats), 
bei Weigerung, im Kriegsfall auf Aufforderung zurürckzukehren, 
oder durch Eintritt in fremde Kriegsdienste ohne Genehmigung 
der Regierung. 
10. Was versteht man unter Steuern? 
Zwangsbeiträge der Bürger, die der Staat oder auf Grund dessen 
Ermächtigung ein Verband (z. B. Kommunalverband) zur Be- 
streitung seiner allgemeinen Bedürfnisse nach bestimmter Maßgabe 
erhebt. 
11. Wie werden dieselben eingeteilt? 
In direkte und indirekte Steuern. 
Direkte sind solche, welche unmittelbar die Person des 
Steuerpflichtigen und sein Vermögen betreffen (Staats-, Kom- 
munal-, Ergänzungs-, Gewerbe-, Grund-, Gebäudesteuern usw.); 
Einkommen unter 900 Mark bleiben frei. 
Indirekte gelangen nicht unmittelbar von den Steuer- 
pflichtigen zur Erhebung, sondern sind auf Verbrauchsgegenstände 
und Verkehrseinrichtungen gelegt (z. B. Brau-, Zigaretten-, 
Tabak-, Schaumwein-, Fahrkartensteuern usw.).