Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

  
  
  
Mönchen, 
Sonnabends den 22. Junii 1832. 
2 nhalt. 
Oesses, die Staatsschulb betressend. — Zwelte Bellage zum Abschlede fuͤr die Staͤnde-Versammluug des 
Koͤnlgreichs Baiern. 
  
(Gesetz, die Staatsschuld betreffend.!) 
Marimilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
W.— haben über verschiedene Verhälmiße 
der Staatsschuld nach Vernehmung Unseres 
Staatsraths und erfolgtem Beirathe und 
Zustimmung der Lieben Getreuen, der Stände 
Unseres Relches, beschlossen und verordnen 
hledurch, wie folge: 
J. 
Diejenigen Schulden der ehemaligen 
Reichsstädte und der ehemals reichsständi- 
schen Fürsten und Grasen, welche in Folge 
des Reichs: Depucatlons = Schlußes vom 
Jahre r803, des Artikels 30. der rheinischen 
Bundes-Akte oder Unserer Deklararion vom 
10 März 1807, und des Titrels VI. G. co. 
Unseres Ediktes vom 36. May 1818, Bet- 
(no)
	        
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