Contents : Sachsen-Chronik Erste Serie. (1)

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Da  E.  L.  hinwieder  sich  eines  oder  des  andern  unserer  Diener  ge—
brauchen  können,  soll  Ihr  derselben  nicht  versagt  werden.  —  Datum
Langensalza  25.  April  1615.  Johann  George.

Auf  dieses  Schreiben  des  Kurfürsten  erließ  bereits  zwei  Tage
nach  der  Ausstellung  desselben  von  Kassel  aus  der  Landgraf  die
Antwort.  Schütz,  der  sich  zu  Kassel  befand,  scheint  sich  Ende
August  auf  die  Reise  nach  Dresden  begeben  zu  haben  und  der
Landgraf  gab  ihm  noch  ein  besonderes  Antwortschreiben  an  den
Kurfuͤrsten  gleich  selbst  mit.

Landgraf  Moritz  ertheilte  Schützen  in  diesem  Handschreiben
vom  27.  April  einen  zweijährigen  Urlaub,  lebt  aber,  wie  er  sich
in  einem  Schreiben  vom  28.  August  äußert,  der  guten  Zuversicht,
daß  er  sich  nach  Ablauf  des  Urlaubs  wieder  nach  Kassel  verfügen
werde.

Unser  freundlicher  Dienst  und  was  wir  mehr  Liebes  und  Gutes
vermögen,  allezeit  zuvor.  Hochgeborner  Fürst  freundlicher  lieber  Vetter,
Sohn  und  Gevatter.  Was  E.  L.  an  uns  wegen  unsers  Organisten
und  Lieben  getreuen  Heinrich  Schützens  untern  dato  Langensaltza  den
25.  dieses  abermals  freundlich  gesunnen  und  begehret,  das  haben  wir
ab  derselben  Schreiben  mit  mehreren  wohl  verstanden.  Ob  wir  nun
wohl  gedachten  Schützens  bei  unserer  Music  solche  geraume  Zeit
über  schwerlich  missen,  seine  Stelle  auch  anderwärts  nicht  füglich  itzo
ersetzen  können,  jedoch  aber  damit  wir  E.  L.  unser  freundlich-vetterliche
  gute  aflection  in  der  That  beweisen,  Als  wollen  wir  Deroselben
zu  freundwilligen  Gefallen  mehrgedachten  unsern  Organisten  Schützen
dahin  gnädig  erlauben,  daß  er  sich  ein  baar  Jahr  an  E.  L.  Hof  wesentlich
  aufhalten  und  unterthänigst  aufwarten  möge.

Der  guten  Zuversicht,  es  werden  E.  L.  ihn  auch  nicht  länger
aufzuhalten,  sondern  nach  Ablauf  solcher  zweien  Jahre  sich  wiederum
bei  uns  einstellen,  gnädigst  zu  beurlanben,  freundlich  gemeint  sein.

Inmaßen  wir  dann  dergestalt  und  nicht  anders  darein  eingewilligt
haben  wollen.  Und  verbleiben  E.  L.  2c.  Datum  Cassel  27.  April  1615.

Ein  Dankschreiben  des  Kurfürsten  erfolgte  bereits  am  2.  Mai
von  Zörbig  aus:

Unsern  freundlichen  Dienst  2c.  —  Wie  wir  aus  E.  L.  Antwortschreiben
  ganz  genau  vernommen,  daß  dieselbe  freundvetterlich  zufrieden,
damit  sich  E.  L.  Organist  Heinrich  Schütz  zwei  Jahre  lang  wesentlich
an  unserm  Hof  aufhalten  und  bei  uns  unterthänigst  aufwarten  möge,
auch  aus  dieser  gutwilligen  Erzeigung  E.  L.  und  ohne  das  bekannt
treuherzige  vetter  und  väterliche  affection  spüren  wir  und  vermerken,
Also  thun  wir  uns  derowegen  gegen  E.  L.  freundlich  bedanken.  Mit
dem  nochmaligen  Erbieten,  da  wir  vorfallender  occasion  E.  L.  in

—

wir  um  E.  L.  in  dergleichen  und  Andere  hinwieder  freundlich  zu  beschulden.
Daran  *  sonsten  angenehme  behägliche  Dienste  zu  leisten  jederzeit  bereit
und  geflissen.“  —