Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1834. (7)

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Art. I. 
Das Staatsministerium des Innern ist 
ermächtiget, für die Deckung des Mehrbe- 
darfs zur Unterhaltung der auf Kreisfonds 
hingewiesenen Straßen die Summe von 
Einmalhundert füafzigtausend Gulden jähr- 
lich aus den Centralfonds für Straßen= 
bauten zu verwenden, jedoch unter dem 
Vorbehalte, daß dem letztgedachten Etat 
die vorgeschossene Summe wieder refundirt 
werden soll, so weit am Schlusse ei- 
nes jeden Finanzjahres die Ueber- 
schüsse der Zollerträgnisse über den 
Budget-Ansatz dieses zulassen. 
Art. III. 
Der aus der Umwandlung der landge- 
richtlichen Sporteltantiemen in Familiengel- 
der entstandene Mehrbedarf des Etats der 
Landgerichte im Betrage von 60,000 fl. 
wird den betreffenden Kreisfonds vom Jahre 
18632 anfangend für die drey übrigen Jahre 
der dritten Finanzperiode aus dem der 
Pensions= Amortisations: Kasse durch das 
  
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Finanz-Gesetz vom 28. Dezember 1831 
überwiesenen Mehrbetrag der Taren und 
Sporteln ersetzt. 
Die Staatsregierung repartirt diese 
60, doo fl. nach ermäßigtem Bedürfnisse auf 
die Kreise und die Rate jeden Kreises wird 
dem Zuschusse beygesetzt, welchen nach F. 21. 
des Finanzgesetzes die Kreise aus der Cen- 
tral: Staatskassa erhalten. 
So wie hiedurch für die Tantiemen= 
Zuschüsse in den letzten drey Jahren der 
III. Finanzperiode auf gesetzliche Weise Vor- 
sorge getroffen wird, eben so wird auch 
rücksichtlich der vergangenen drey Jahre die- 
ser Periode aus den nämlichen Mitteln je- 
der Vorschuß den Kreisfonds ersetzt, den 
diese aus der für die facultativen Zwecke 
bestimmten Summe zur Deckung solcher 
Tantiemen-Vergütungen mittelbar oder un- 
mittelbar geleistet haben. 
Die Staatsministerien des Innnern und 
der Finanzen find mit der Vollziehung die- 
ses Gesetzes beauftragt. 
Gegeben München am 1. July 1834. 
Ludwig. 
Fürst v. Wrede, Frhr. v. Lerchenfeld, v. Weinrich, Frhr. v. Gise, 
Fürst v. Oettingen-Wallerstein, Frhr. v. Schrenk. 
Nach Königlich allerhöchstem Befehl: 
der 
Staatsrath und General-Sekretär 
Egid b. Kobell.
	        
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