Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1834. (7)

Gesetzblatt 
fuͤr das 
Königreich Bayern. 
  
. 
16. 
  
Muͤnchen, den 12. July 1834. 
  
In ba e. 
Geletz, die Anfäßigmachung und Verehellchung betreffend. (XV. Bevlage zumm Abschiede für die Ständeversammtung.) 
  
Gese, 
die Ansäßigmachung und Verehelichung be- 
treffend. 
tudwig, 
von Gottes Gnaden König von Bayern. 
rc. 2c.h 
Wir haben das Gesetz vom 11. Sep- 
tember 1825 uͤber Ansaͤßigmachung und Ver- 
ehelichung einer Revision unter Zugrunde- 
legung der seither gemachten Erfahrungen 
unterwerfen lassen, und verordnen nach Ver- 
nehmung Unseres Staatsrathes und mit 
Beyrath und Zustimmung Unserer Lieben 
und Getreuen, der Stände des Reiches, 
mit Aufhebung des §. 2. VL. 3. Abs. 2 und 
3., der 69. 5. 6. und 7., dann F. 0. Zif. 
1. des Gesetzes vom 11. September 1825, 
über Ansäßigmachung und Verehelichung, 
wie folgt: 
Dieselben werden ersetzt, wie folgt: 
#. 2. Unter diesen Voraussetzungen und 
18
	        
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