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Deficit in Aussicht gestellt waͤre, was aller-
dings noch hbber steigen müßte, wenn die so
lebhaft angeregte Aufhebung des mit einem
Jahresertrage von 1,380,569 fl. im Budget
vorgetragenen Lottos bei der Unmöglichkeit
der Ermirtlung eines entsprechenden Ersatzes —
erfolgen würde.
Ueberdieß sind nicht vorgesehen:
1.) der Mehr-Bedarf für die Stände-Versamm-
lung, indem der gegenwärtige Landtag
allein einen Aufwand ven 360,000 fl.
bis 380,000 fl. erfordert;
2.) die Ausgaben auf Gesetzgebung, auf Bun-
des-Matricularbeiträge, auf Heimathlose, auf
Nachl ässe der Weinbergsbesitzer im Unter=
main-Kreise, auf die Rhein= und Main-
schiffahrts-Commission rc.
Unter diesen Umständen, und abgesehen
dabon, daß an und für sich zur Zeit einerseits
nicht einmal die Mittel zur Deckung der be-
merkten Ausgaben-Zusätze gesichert wären, und
daß eben so wenig nach der im F. 6. des Fi-
nanz-Gesetzes getroffenen Disposition über bisherige
Erübrigungen die Fonds zur Bestreitung der
weiter beantragten Ausgaben-Mehrung vorbanden
sind, während andererseits nach Tit. VII. J. 5.
der Verfassungs-Urkunde die Sicherstellung des,
in der Summe. auch von beiden Kammern
als bemessen erachteten, Reichs-Reservefonds un-
erlätzliches und unabweisbares Bedürfniß ist,
es auch eine heilige Verpflichtung bleibt, den
mit Mühe geordneten Staats-Haushalt ferner-
hin zu bewahren, und jede Nückwirkung auf
den Staatscredit zu verhüten — vermdgen
Wir — in Erwägung der deutlichen Bestim-
mungen der Verfassungs-Urkunde Tit. VII. S#. 3.
4, 5 und 9 — auf deren gewissenhaftesten Fest-
haltung, sowohl in Beziehung auf die Rechte
Unserer Krone, als auf die den Ständen des
Reiches verfaßungsmässig eingerdumten Befug=
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nisse Wir unerschuͤtterlich bebarren —, die ven
den Kammern der Stände-Versammlung zu den
Staats-Einnahmen gemachten Zusätze so wenig,
als die von denselben hierauf gegründeten Fest-
setzungen und Anweisungen von Aucgaben mit
den allegirten Bestimmungen des Tit. VII. der
Verfassungs-Urkunde zu vereinbaren, dieselben
daher auch als zulässig oder bindend nichrt an-
zuerkennen; vielmehr finden Wir Uns aus
den angedeuteten Gesammtrücksichren bewogen
und aufgefordert, die Einnahme-Pesitionen —
mit Hinzurechnung der nunmehr ermirtelten Be-
träge aus den direrten Sltaaksauflagen pr.
6, 136.883 fl. in der ligquiden Gesamm'summe,
wie solche in der, auf Unseren Befehl an die
Stände gelangten Uebersicht angegeben ist, wie-
der einstellen und eben so die Gesamm'summe
der Ansgaben, hinsichtlich welcher nur bei dem
Etat des Staatsrathes die Summe von 1000fl. von
den Kammern beanstandet, und die vorläufge
Traneferirung von 2,182 fl. 30 kr. fär Pensionen
von Dienern appanagirter Mitglieder des Kdnig-
lichen Hauses auf den Reichs-Reservefond beantragt
worden ist, unter einstweiliger Gestattung die-
ser Transferirung, unbeschadet jedoch der Kron-
rechte, beibehalten zu lassen.
Sollte jedoch sich ergeben, daß ungeachtet
der so bedeutenden Summen, welche Wir be-
reits für mehrere Jwecke zugestanden haben,
als eine AversalSumme von 500,000 fl. für
Verbesserung der Strassen, von 400,000 fl. für
die Main-Correction, von 400,000 fl. für den
Landbau, von 150.000 fl. für Verbesserung
der Schifffahrt auf der Donau und einzelnen
Nebenflüssen derselben, dann von jübrlichen
60,000 fl. zur Verkleinerung von zwanzig grb-
Peren Landgerichten; eine fernere außerordent-
liche Hülfe, und zwar zunächst für den Strassen'
Bau sich in der Folge als dringend darstellen
würde, so behalten Wir Uns vor, im Falle
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