Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

Gesetz-Dlatt 
fuͤr das 
Königreich Bayern. 
  
82 20. 
  
München, den 25. Juni 1846. 
  
Inhalt: 
Gese das Marimum der Kreisumlagen in dem Regierungsbezirke von Riederbayern für die Jahre 1832 
1841 und 184 betr. 
(XIX. Beilage zum Uoschiede für die Ständeversammlunz.) 
  
G 1 se tz, 
das Maximum der Kreisumlagen in dem Re- 
gierungsbezirke von Niederbayern fuͤr die Jahre 
1849, 18233 und 1843 betreffend. 
Ludwig, 
von Gottes Gnaden König von Vayern, 
Pfaligraf bey Uhein) 
Herzog von Bayern, Franken und in 
Schwaben 2c. 1c. 
Wir haben nach Vernehmung Unse- 
res Staatsraths und mit Beirath und 
Zustimmung Unserer bieben und Getreuen, 
der Stände des Reiches beschlossen und 
verordnen, was folgt: 
das unüberschreitbare Marimum der in 
dem Regierungsbezirke von Niederbayern 
für jedes der drei Jahre 1429, 1843 und 
1843 zu erhebenden Kreisumlagen wird 
festgesebt: 
a) zur Deckung der nothwendigen, ge- 
setzlich auf die Kreisfonds hinge- 
wiesenen Lasten auf vier und ein 
Sechstel Prozent der Steuerprinzi- 
15
	        
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