Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

XVII 
S. 32. S. 42. Die Ausschließung von der Ehre 
der Waffen gemäß §. 4 des Heer= Er- 
gänzungs Gesetzes vom 15. Aug. 182# in 
der Anwendung nach der für die Pfalz 
geltenden Strafgesetzgebung. S 32. F. 43. 
Die Verbesserung der Lage der teutschen 
Schullehrer, dann die Dauer der Werk= und 
Feiertags Schulpflichrigkeit. S. 33. 8. 44. 
Die Ergänzung der Cengrualbeträge sämmt- 
licher Curatskfellen und Schullehrer= 
dienste deo Reichs, dann den Vollzug des 
Art. VII. des Concordates und die Qualifi- 
kation der Lehrer und Lehrerinnen der geist- 
lichen Unterrichts-Anstalten. S. 33 — 35. 
45 
Appir te (verbesserte) zur technischen Unter- 
suchung des Biergehalts. Hierauf bezuͤg- 
liche Stelle des Landtags-Abschiedes. S. 
11. 6. 8. 3. 
Arbeitohaussiräflinge. Absonderung der- 
selben; bieranf bezügliche Konigl. allerhdch-- 
ste Erklärung im Landtage= Abschiede. 
S. 25. FJ. 21. 
Armenhäuser. Siehe Kreis, Armen- 
häuser. 
Aushebung. Siehe „Militär = Aushe-= 
ung“. 
Ausschank (verfälschten 2c. Biereb). Königl 
allerhochste Erklärung auf den hierauf be- 
züglicheen Antrag der Stände. S. 10. . 8. 1. 
Ausscheidung der Kreiolasten von den Staats- 
lasten und dle Bildung der Kreisfonds. Kgl. 
allerh. Sanction des bezüglichen Gesetzes. S. 
7 — S. 9. 2. Gesetz vom 23. Mai 1846 die 
Auescheidung der Kreiölasten von den Staars- 
lasten und die Bildung der Kreisfonds betr. 
S. 45 — 54. 
B 
Bau von Eisenbahnen. Siehe „Eisen- 
bahnen“. 
Baumwollengarn. Fenigl. allerhöchste Er- 
klärung im Landtagsabschiede auf den An- 
ttag der Stände wegen Erhöhung der Ein- 
gangszblle von ungebleichtem ein= und zwei- 
drährigen, dann von dem zu zetteln ange= 
schlichteten Baumwollengarn. S. 20 — 
21. J. 6. b. — 
XV 
VBapyerische Donau-Dampf-Schifffahrt. 
Siehe „Donaudampfschifffahrt“. 
Belgien. Handels= und Schifffahrts-Vertrag 
zwischen den Jollvereins-Staaten und dem 
Königreiche Belgien. Hierauf bezügliche 
Srelle im Landtags-Abschiede. S. 16. F. 19. 
Berufungssumme (in Giodilrechtsstreitigkei- 
ten) Agl. allerh. Sanction des Gesetzentwurfes 
die Berufungssumme in Civilrechtsstreitigkei- 
ten betr. S. 13. F. 14. Gesetz vom 23. Mai 
1846 über die Berufungssumme in Civil-- 
rechtsstreitigkeiten. S. 165 — 167. In wel- 
chen Streitigkeiten künftig von dem Erfor- 
dernisse der Berufungssumme Umgang zu 
nehmen? S. 166 — 167. Art. I. Wann 
das Berufungs--Recht an die gesetzliche 
Berufungs = Summe gebunden? S. 167. 
Art.II. Durchgängige Berechnung der Beru- 
fungs summe in allen Cioil-Rechtsstreitigkei- 
ten nach dem 241 fl. Fusse, den Gulden zu 
60 kr. S. 167 — 168. Art. IIL. Anwen- 
dung vorstehender Bestimmungen. S. 168. 
Art. IV. 
Beschwerden. Königlich allerhdchste Erklaͤ- 
rung im Landtagsabschiede bezüglich der 
von den Ständen vorgelegten Beschwerden 
über angebliche Verletzung verfassungsmäßi- 
ger Rechte: 
1) Des Magistrates zu Nürnberg. - 
2) Der Rittergutöbesitzer von Sichart und 
Beulwitz, und 
3) Der Bierbrauer zu München. 
S. 35. IV. Abschnitt. 
Bewilligung zum Eintrttt in die Kammer 
der Abgeordneten. Wer die Bewilligung 
des Kdnigs zum Eintritt in die Kammer 
der Abgeordneten in dem durch den §. 44. 
lit. c. Tit. I. der X. Beilage zur Verfas- 
sungs-Urkunde bezeichneten Falle nachzusu- 
chen habe 7 S. 38 — 40. Art. 1. Weitere 
gesetzliche Bestimmungen hierüber. S.40 44. 
Bier satz. Königl. allerhöchste Sanction des 
Gesetzentwurfes, die Regulirung des Bier- 
satzes und die Verhälinisse der Brauer zu 
den Wirthen und dem Publikum beir. S. 
10 F. 8. Konigl. allerhöchste Erklärung auf 
die bei dieser Gelegenheit an den Thron9gebrach 
un #neräge, nämlich auf den Anttag:
	        
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