XVII
S. 32. S. 42. Die Ausschließung von der Ehre
der Waffen gemäß §. 4 des Heer= Er-
gänzungs Gesetzes vom 15. Aug. 182# in
der Anwendung nach der für die Pfalz
geltenden Strafgesetzgebung. S 32. F. 43.
Die Verbesserung der Lage der teutschen
Schullehrer, dann die Dauer der Werk= und
Feiertags Schulpflichrigkeit. S. 33. 8. 44.
Die Ergänzung der Cengrualbeträge sämmt-
licher Curatskfellen und Schullehrer=
dienste deo Reichs, dann den Vollzug des
Art. VII. des Concordates und die Qualifi-
kation der Lehrer und Lehrerinnen der geist-
lichen Unterrichts-Anstalten. S. 33 — 35.
45
Appir te (verbesserte) zur technischen Unter-
suchung des Biergehalts. Hierauf bezuͤg-
liche Stelle des Landtags-Abschiedes. S.
11. 6. 8. 3.
Arbeitohaussiräflinge. Absonderung der-
selben; bieranf bezügliche Konigl. allerhdch--
ste Erklärung im Landtage= Abschiede.
S. 25. FJ. 21.
Armenhäuser. Siehe Kreis, Armen-
häuser.
Aushebung. Siehe „Militär = Aushe-=
ung“.
Ausschank (verfälschten 2c. Biereb). Königl
allerhochste Erklärung auf den hierauf be-
züglicheen Antrag der Stände. S. 10. . 8. 1.
Ausscheidung der Kreiolasten von den Staats-
lasten und dle Bildung der Kreisfonds. Kgl.
allerh. Sanction des bezüglichen Gesetzes. S.
7 — S. 9. 2. Gesetz vom 23. Mai 1846 die
Auescheidung der Kreiölasten von den Staars-
lasten und die Bildung der Kreisfonds betr.
S. 45 — 54.
B
Bau von Eisenbahnen. Siehe „Eisen-
bahnen“.
Baumwollengarn. Fenigl. allerhöchste Er-
klärung im Landtagsabschiede auf den An-
ttag der Stände wegen Erhöhung der Ein-
gangszblle von ungebleichtem ein= und zwei-
drährigen, dann von dem zu zetteln ange=
schlichteten Baumwollengarn. S. 20 —
21. J. 6. b. —
XV
VBapyerische Donau-Dampf-Schifffahrt.
Siehe „Donaudampfschifffahrt“.
Belgien. Handels= und Schifffahrts-Vertrag
zwischen den Jollvereins-Staaten und dem
Königreiche Belgien. Hierauf bezügliche
Srelle im Landtags-Abschiede. S. 16. F. 19.
Berufungssumme (in Giodilrechtsstreitigkei-
ten) Agl. allerh. Sanction des Gesetzentwurfes
die Berufungssumme in Civilrechtsstreitigkei-
ten betr. S. 13. F. 14. Gesetz vom 23. Mai
1846 über die Berufungssumme in Civil--
rechtsstreitigkeiten. S. 165 — 167. In wel-
chen Streitigkeiten künftig von dem Erfor-
dernisse der Berufungssumme Umgang zu
nehmen? S. 166 — 167. Art. I. Wann
das Berufungs--Recht an die gesetzliche
Berufungs = Summe gebunden? S. 167.
Art.II. Durchgängige Berechnung der Beru-
fungs summe in allen Cioil-Rechtsstreitigkei-
ten nach dem 241 fl. Fusse, den Gulden zu
60 kr. S. 167 — 168. Art. IIL. Anwen-
dung vorstehender Bestimmungen. S. 168.
Art. IV.
Beschwerden. Königlich allerhdchste Erklaͤ-
rung im Landtagsabschiede bezüglich der
von den Ständen vorgelegten Beschwerden
über angebliche Verletzung verfassungsmäßi-
ger Rechte:
1) Des Magistrates zu Nürnberg. -
2) Der Rittergutöbesitzer von Sichart und
Beulwitz, und
3) Der Bierbrauer zu München.
S. 35. IV. Abschnitt.
Bewilligung zum Eintrttt in die Kammer
der Abgeordneten. Wer die Bewilligung
des Kdnigs zum Eintritt in die Kammer
der Abgeordneten in dem durch den §. 44.
lit. c. Tit. I. der X. Beilage zur Verfas-
sungs-Urkunde bezeichneten Falle nachzusu-
chen habe 7 S. 38 — 40. Art. 1. Weitere
gesetzliche Bestimmungen hierüber. S.40 44.
Bier satz. Königl. allerhöchste Sanction des
Gesetzentwurfes, die Regulirung des Bier-
satzes und die Verhälinisse der Brauer zu
den Wirthen und dem Publikum beir. S.
10 F. 8. Konigl. allerhöchste Erklärung auf
die bei dieser Gelegenheit an den Thron9gebrach
un #neräge, nämlich auf den Anttag: