III
moͤglich in die unmittelbare Naͤhe der Stadt
Muͤnchen zu verlegen. S. 10. F. 6. Kgl. allerh.
Erklärung in dem Landtagsabschiede auf den
Antrag: „es moge der Artikel 7 des Gese-
tzes vom 25. August 1843, den Bau einer
Eisenbahn von Hof nach Lindau betreffend,
baldigst vollzogen werden. 9. 17. Seite 24.
Gesetz vom 23. Mai 1846, die Deckung
des Bedarfs für den Fortbau der Ludwigs-
Sud-Nerdbahn wäbrend der zwelten Hälfte
der V. Finanzperiode betr. S. 57—60. Ge-
setz vom 23. Mai 1846, den Bau einer Ei-
senbahn von Lichtenfels an die Reichsgränze
bei Coburg betreffend. S. 61 — 64. Ge-
setz vom 23. Mai 1846, den Bau einer
Eisenbahn von Bamberg über Wurzburg
und Aschaffenburg an die Reichsgränze be-
treffend. S. 65 — 70. Gesetz den Ankauf
und Auêbau der Münchner-Augsburger-Ei-
senbahn betreffend. S. 73 — 76.
Elementarschulwesen. Unterhalt dessel-
ben ist Gemeindelast. Königl. allerhochste
hierauf bezügliche Erklärung im Landtags-
abschiede. S. 33. F. 44.
Erhebung von Con currenzbeiträ=
gen. Siehe „Concurrenzbeiträge“.
Erwerbungen zu öffentlichen
Zwecken in der Pfalz. Königl. Sanc-
tion des Gesetzes betreffend die Registri-
rungsgebühren bei Erwerbungen zu oöffent-
lichen Zwecken in der Pfalz. S. 14. 5.
16. Konigl. allerhöchste Erklärung auf den
beigefügten ständischen Wunsch. S. 14
8. 16.
Execut ions-Verfahren in der Pfalz.
Landt.-Absch. S. 1 3. 8. 12. — Gesetz vom 23. Mai
1846, das Erecutions-Verfahren in der Pfalz
betreffend. S. 105 — 164. Erster Ab-
schnitt. Von dem Verfahren bei der
Zwangs-Veräußerung unbeweglicher Gürter.
S. 106 — 131. Art. 1 — 31. Zweiter
Abschnitt. Von den Sitreitigkeiten bei
der Zwangs-Veräußerung unbeweglicher Gü-
ter. S. 131 — 149. Art. 37 — 13.
Dritter Abschnitt. Von dem Verfah-
ren bei Zwangsverdußerungen von Reaten.
XXIV
S. 149 — 152. ö. 54. Vierter Ab-
schnitt. Don dem Rangordnungé-Verfah=
ren. S. 152 — 155. 5. 55 — 60. Fünf-
ter Abschnitt. Von dem Verfahren bei
Zwaugs veräußerungen von Mobilien und
von stehenden und hängenden Früchten. S.
155 — 163. J. 61 — 80. Sechster
Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.
S. 163 — 164. öS. 81 82.
Fabrikanstalten. Siehe Gewerb:= und Fa-
brik-Anstalten.
Feiertagê-Schulp flichrigkeit. Dauer
der Werk= und Feiertageschulpflichrigkeit.
Konigl. allerhechste, hierauf bezugliche Er-
klürung im Landrage-Abschiede. S. 33.
d. 44.
Findel-Häuser. Kreis-Armen= und Findel-
Häuser sind alo Kreielasien erklärt. Gesetz
vom 23. Mai 1846, die Ausscheidung der
Kreielasten von den Staatslasten und die
Bildung der Kreiefends betreffend. S. 45
— 54. Art. I. 5. Art. II.
Flußinseln. Koönigl. allerhochste Erklärung
im Landtags-Abschiede uber die von den
Ständen beantragte unentgeltliche Verabfel-
gung des auf den Flußinseln und in den
Anen des Scaates wachsenden Holzes zu
den von den Gemeinden zu fubrenden Ufer-
Versicherungöbauten. S. 27. J. 28.
Forstfreoler. Konigl. allerbochste Erklärung
auf den zu dem Geseße uber die Verbesse-
rung des Forststrafgesetzes in der Pfalz ge-
stellten Antrag der Stande, die zu Geldstra-
fen verurtheilten zahlungennfähigen Forst=
freoler durch Arbeit an dffentlichen Stras-
sen ic. den Berrag ihrer Schuldigkeit erse-
ben zu lassen. S. 16. IJ. 18. 2.
Forstrechte. Siehe bezüglich der Berufungs=
summe in Streitigkeiten über Forstrechte
S. 165 — 168. Art. I. und II.
Forst Strafgeset (für die Pfalz). Sanctie=
nirung des Gesetzentwurfes über die Ver-
besserung des Forststrafgesetzes in der Pfalz.
S. 15. g. 18. Kdnigl. allerhochste Erklä-
rung auf die beigefügten beiden Wüasche