Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

XXVI 
Anträgen zu den Nachweisungen“" wegen 
Vornahme einer Roviften r%% bestehenden 
Gewerbsteuer. S. 22. G. 1 
Gewer bsteuer-Gesetz. uanan wegen Revi- 
sion des Gewerbsteuer-Gesetzes. Hierauf 
bezügliche allerhöchste Erklärung im Land- 
tagsabschiede. S. 22. J. 12. Absatz 2. 
Goldmünzen. Ausprägung vereinsländi- 
scher Goldmünzen. Hierauf bezügl. konigl. 
allerhöchste Ertlärung im Landtagsabschiede. 
9# 
Graf von *W7 stersche Perrefacten= 
Sammlung. Sihe Münskersche Prtre- 
facten-Sammlung. 
Guteherrliche Beamte. Siehe „Stan- 
des- und Gutoherrliche Beamte“. 
5. 
Hallen, Königliche. Kgl. allerh. Erklärung auf 
den Antrag der Stände wegen Auftebung 
des agergelo-s auf den Königl. Hallen. S. 
20. 
Handels- 8 Schifffahrts-Verträge. 
Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen 
Belgien und den Bollvereinsstaaten. Hierauf 
# Stelle im Landtagsabschiede. S. 
16. 
Handschub e. Königl. allerhöchste Erklärung 
im Landtags-Abschiede bei „Wünsche und 
Antcräge bezüglich der Jollverhälrnisse“ hin- 
sichtlich des ständischen Antrages wegen Er- 
höhung der Einsange: Jolle von Hand- 
schuhen. S. 21. g. 6. e. 
Haussteuer-Gesetz Khrigl. allerhöchste Er- 
klärung auf den Antrag der Stände wegen 
Revision des Haussteuer-Gesetzes. S. 15. 
. 17. 2. 
Heer-Ergän zungs-Gesetz. Koönigl. aller- 
bochste Eetäruns im Landtags-Abschiede — 
Pos. „Besondere Wünsche und An- 
träge“ bureffo die Ausschließung von der 
Ehre der Wafsen gemäß F§. 4. des Heer- 
Ergänzungs-Gesetzes vom 15. August 1828 
in der Anwendung nach der für die Pfalz 
geltenden Straf-Gesetzgebung. S. 32. J. 43. 
Hellermünzen. Kbnigl. allerhöchste Erklä- 
—–——... — — 
XXVIH 
rung im kandtags-Abschiede wegen Ausprig-° 
ung von Hellermünzen S. 12. 5. . G. 
Hofdiener, (besoldete). Besoldete Hefelener 
haben die Bewilligung deb Königs zum Ein- 
tritt in die Kammer der Abgeordneken in 
dem durch den 9. 44 lit. e Tit. l. der X. 
Beil. zur V. U bezeichnetenFalle nachzusuchen. 
Gesetz vom 23. Mai 1845, den F. 44 lir. 
c. im I. Ti#l der X. Beilage zur Verfas- 
Hunssar Ut tunde betreffend. S. 37 — 44. 
l. 
Holhahgaß. Konigl. allerhochste Erklärung im 
Landtage- Abschiede wegen unentgelrlicher Ver- 
abfolgung des auf den Flußinseln und in 
den Auen des Staates wachsenden Holzes 
zu den von den Gemeinden zu führenden 
Ufer-Versicherungs-Bauten. S 27. F. 28 
J. 
Industrie. Siehe Landtags-Abschied S. 17 
§. 21. die Zollverhältnisse für die Zukunft 
betreffend. 
Industrie und Cultur. Siehe hierauf be- 
zügliche Srellen des Gesetzes vom 23. Mai 
1846 „die Ausscheidung der Kreislasten von 
den Staatslasten und die Bildung der Kreis- 
fonds betreffend“. S. 45 — 54. Art. 1. 3. 
Interpretarion, autheutische. Königl aller- 
hochste Erklärung bezuglich des Antrages 
der Stände auf Vorlage- eines Gesetzent= 
wurfes über autbentische Interpretation des 
S. 12. Abs. 2. Tit. VI. der Verfassungs- 
Urkunde rucksichtlich seiner Anwendung in 
der Pfalz. S. 31. &. 40. Kdnigl. aller- 
hochste Erklärung bezuglich der beantragten 
authenrischen Inrerpretation der in dem §K. 
4. des Heer-Ergänzungs-Gesetzes vom 15. 
August 1828 enrhaltenen Bestimmungen be- 
züglich ihrer Auwendung auf den pfälzischen 
Kreis. S. 32. J. 4 
JFrrenhäuser. Siehe ans vom 23. Mai 
1846, die Ausscheidung der Kreislasten, und 
die Vildung der Aiesenos betreffend. S. 
45 — 54. Art. 1. 4. 
JIraeliten. Siehe „Indische Glaubens- 
genossen 
Jüdische 
Glaubensgeno Hsen. Königl.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.