4 — 4“
Recursftist. S. 197. Art. 5. — Wahl
der Geschwornen in den Districts-Polizei=
Gezirken aus den Urlisten zur Herstellung der
Bezirkelisten. S. 197—198. Art. 6. —
Wahl in den den Kreisregierungen unmittel-
bar untergeordneten Städten und in der
Haupt= und Residenzstadt München zur Her-
stellung der Bezirkslisten. S. 199. Art. 7.
— Herstellung der Kreislisten; — Besug-
niß der Regierungs-Präsidenten eine Anzahl
Namen von Nichtgewählten auf die Kreis-
listen zu setzen. S. 199— 200. Art. 8. —
Reduction der auf der Kreisliste stehenden
Namen durch den Landrath. S. 200. Art.
9—10. — Bildung der Hauptliste. S.
100—201. Att. 11. — Eridenthaltung
der Urlisten in den Gemeinden. S. 201.
Art. 12. — JZährliche Ergänzungswahlen.
S. 201—202. Art. 13—14. — Ergän-
zung der Kreisliste und Hauptliste. S. 203.
Art. 15 und 16.
Zweite Abtheilung. Von der Zusammen-
berufung und Bildung des Schwurgerichtes.
S. 203—213.
Ziehung der Geschwornen und der Ersatzge-
schwornen durch dos Loos. S. 203—204. Art.
17 und 18. — Reduction der Zahl der durchs
Loos gegogenen Geschwornen und Ersatzge-
schwornen durch den Assisen-Präsidenten. S.
204. Art. 19. — Schriftliche Ausfertigung an
die in solcher Weise ernannten Geschwornen.
S. 204 und 205. Art. 20.— Fall des Eintritts
der Ersatzgeschwornen. S. 205. Art. 21. —
Bestrafung des unentschuldigten Ausbleibens
oder Entfernens der Geschwornen. S. 206.
Art. 23 und 23. — Cnptschuldigungs-
gründe. S. 206—207. Art. 24. — Wie
lange ein Geschworner zu der Venichtung
eines solchen nicht wieder angehalten werden
kann. S. 207. Nrt. 15. — Reisekosten-
Anmerkung.
Sparkassen.
Entschädigung der Geschwornen. S. 207.
Art. 26. — Bildung des Schwurgerichts
vor Eröffnung der Assisen. S. 207—209
und 210. Art. 27— 30 und 34. — Be-
sugniß des Angeklagten und des Staats-
Auwaltes zur Ablehnung einer Anzahl von
Geschwornen. S. 209 und 210. Art. 31
— 33 und 35. — Geschwornen-Eid. S.
210 —212. Art. 36. — Cröffnung der
abzuurtheilenden Strassache; Neue Bildung
des Schwurgerichts im Falle des Ausschubs
der Verhandlung. S. 212. Art. 37. Strase
bei Bestechung der Geschwornen. S. 212.
Art. 38. — Schlußbestimmung. S. 213.
Art. 39.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Abschied für die ständischen Gesetz-
gebungs-Ausschüsse. S. 227. K. 1.
Der Inhalt dieses Gesetzes ist
auch in das Gesetz, die Abänderungen
des zweiten Theiles des Strafgesetzbuches
vom Jahre 1813 betr. vollständig ausge-
nommen und umfaßt in demselben die
Art. 75 — 112. S. 265—281.
— — Gesetliche Bestimmungen über Zusammen-
berufung und Bildung der Schwurgerichte.
S. 273—281. — Ueber das Verfahren
vor demselben. S. 282—328.
Siehe weiter unter „Strafgesetzbuch“
(Abänderung des zweiten Theils desselben).
— — bei Preßvergehen und Verbrechen. S. 92.
6 .
8·.
Schwurgerichtssitzungen, öffentliche. Vor-
bereitungen zu denselben. S. 284 —292.
Siegelmäßigkeit als Vorrecht hat außzu-
hören. S. 140. Art. 7.
Gesetz, die Verhältnisse der
Sparkassen und beziehungsweise die bei der
Staatsschuldentilgungs = Anstalt anliegenden
Spalkasse-Kapitalien betr. S. 177—182.