Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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Recursftist. S. 197. Art. 5. — Wahl 
der Geschwornen in den Districts-Polizei= 
Gezirken aus den Urlisten zur Herstellung der 
Bezirkelisten. S. 197—198. Art. 6. — 
Wahl in den den Kreisregierungen unmittel- 
bar untergeordneten Städten und in der 
Haupt= und Residenzstadt München zur Her- 
stellung der Bezirkslisten. S. 199. Art. 7. 
— Herstellung der Kreislisten; — Besug- 
niß der Regierungs-Präsidenten eine Anzahl 
Namen von Nichtgewählten auf die Kreis- 
listen zu setzen. S. 199— 200. Art. 8. — 
Reduction der auf der Kreisliste stehenden 
Namen durch den Landrath. S. 200. Art. 
9—10. — Bildung der Hauptliste. S. 
100—201. Att. 11. — Eridenthaltung 
der Urlisten in den Gemeinden. S. 201. 
Art. 12. — JZährliche Ergänzungswahlen. 
S. 201—202. Art. 13—14. — Ergän- 
zung der Kreisliste und Hauptliste. S. 203. 
Art. 15 und 16. 
Zweite Abtheilung. Von der Zusammen- 
berufung und Bildung des Schwurgerichtes. 
S. 203—213. 
Ziehung der Geschwornen und der Ersatzge- 
schwornen durch dos Loos. S. 203—204. Art. 
17 und 18. — Reduction der Zahl der durchs 
Loos gegogenen Geschwornen und Ersatzge- 
schwornen durch den Assisen-Präsidenten. S. 
204. Art. 19. — Schriftliche Ausfertigung an 
die in solcher Weise ernannten Geschwornen. 
S. 204 und 205. Art. 20.— Fall des Eintritts 
der Ersatzgeschwornen. S. 205. Art. 21. — 
Bestrafung des unentschuldigten Ausbleibens 
oder Entfernens der Geschwornen. S. 206. 
Art. 23 und 23. — Cnptschuldigungs- 
gründe. S. 206—207. Art. 24. — Wie 
lange ein Geschworner zu der Venichtung 
eines solchen nicht wieder angehalten werden 
kann. S. 207. Nrt. 15. — Reisekosten- 
Anmerkung. 
Sparkassen. 
Entschädigung der Geschwornen. S. 207. 
Art. 26. — Bildung des Schwurgerichts 
vor Eröffnung der Assisen. S. 207—209 
und 210. Art. 27— 30 und 34. — Be- 
sugniß des Angeklagten und des Staats- 
Auwaltes zur Ablehnung einer Anzahl von 
Geschwornen. S. 209 und 210. Art. 31 
— 33 und 35. — Geschwornen-Eid. S. 
210 —212. Art. 36. — Cröffnung der 
abzuurtheilenden Strassache; Neue Bildung 
des Schwurgerichts im Falle des Ausschubs 
der Verhandlung. S. 212. Art. 37. Strase 
bei Bestechung der Geschwornen. S. 212. 
Art. 38. — Schlußbestimmung. S. 213. 
Art. 39. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Abschied für die ständischen Gesetz- 
gebungs-Ausschüsse. S. 227. K. 1. 
Der Inhalt dieses Gesetzes ist 
auch in das Gesetz, die Abänderungen 
des zweiten Theiles des Strafgesetzbuches 
vom Jahre 1813 betr. vollständig ausge- 
nommen und umfaßt in demselben die 
Art. 75 — 112. S. 265—281. 
— — Gesetliche Bestimmungen über Zusammen- 
berufung und Bildung der Schwurgerichte. 
S. 273—281. — Ueber das Verfahren 
vor demselben. S. 282—328. 
Siehe weiter unter „Strafgesetzbuch“ 
(Abänderung des zweiten Theils desselben). 
— — bei Preßvergehen und Verbrechen. S. 92. 
6 . 
8·. 
Schwurgerichtssitzungen, öffentliche. Vor- 
bereitungen zu denselben. S. 284 —292. 
Siegelmäßigkeit als Vorrecht hat außzu- 
hören. S. 140. Art. 7. 
Gesetz, die Verhältnisse der 
Sparkassen und beziehungsweise die bei der 
Staatsschuldentilgungs = Anstalt anliegenden 
Spalkasse-Kapitalien betr. S. 177—182.
	        
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