Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

447 
Verhältniß zu den für diese Berathung ge- 
bildeten ständischen Ausschüssen. S. 20—22. 
Art. 7—10. und S. 24. Art. 15 und 16. 
Abschied für die Stände-Versammlung des 
Königreichs Bayern vom 4. Juni 1848. 
S. 41—506. 
Siehe auch unter „Landtag“. 
Ständische Initiative. Gesetz hierüber. S. 
61—66. 
Königlich Aterhochne Sanction dieses Ge- 
setzes. S. 45. 8. 
Staudesherren. Fregne Gerichtsstand 
derselben aufgehoben. S. 138. Art. 2. 
Standesherrliche Gerichtsbarkeit. Ge- 
setz, die Aushebung der standes= und guts- 
herrlichen Gerichtsbarkeit, dann Aufhebung, 
Firirung und Ablösung von Grundlasten betr. 
S. 97—118. 
Königlich Allerhöchste Sanctlon dieses Ge- 
setes. S. 49. S. 11. S. auch „Ablö- 
sung von. Grundlasten4. 
Standes= und gutsherrliche Beamte und 
Diener. Königl. allerhöchste Erklärung auf 
den bei dem Gesetz über Aushebung der stan- 
des= und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit 2c. 
geäußerten Wunsch wegen baldiger Wieder= 
verwendung der vom Staate in Folge die- 
ses Gesetzes übernommenen standes= und 
gutsherrlichen Beamten und Diener. S. 49. 
8. 11. 2.) 
Stiftungen. Deren fire Grundgefälle sind ab- 
lösbar. S. 108. Art. 21. 
— Dieselben sind von der Kapitalsteuer srei. 
S. 171. Art. III. 
Stiftungs-Beamte. S. „Gemeinde- und 
Stiftungs-Beamte“. 
Strafgesetzbuch vom Jahre 1813. Gesetz, 
einige Abänderungen des Strafgesetzbuches 
vom Jahre 1813 und anderer Strafbestim- 
mungen betr. S. 33—40. 
448 
Köntglich, Ullhehe Sanction dieses Ge- 
setzes. S. 45. z. 6 
— Königlich Merhöchste Erklärung auf den 
bei diesem Gesetze wegen der nach dem Willd-- 
diebstahls-Gesetze Verurtheilten an die Krone 
gebrachten Wunsch. S. 45. s. 6. , 
— Gesetz, die Abänderung einiger Bestim- 
mungen des ersten Theils des Strafgesetz- 
buches vom Jahre 1813 betr. S. 217— 
224. m 
Aufzählung der aufgehobenen und abgeän- 
derten Artikel desselben. S. 221 —224. 
Art. 8. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Abschied für die ständischen Gesetz- 
gebungsausschüsse. S. 227. J. 2. 
Strafgesetzbuch. Gesetz, die Abänderungen 
des zweiten Theiles des Strafgesetzbuches 
vom Jahre 1813 betr. 
Erste Abtheilung. 
Pon der Gerichtsverfassung und der Staats- 
anwaltschaft. S. 235—245. Art. 1.—29. 
Erster Titel. 
Von der Gerichtsverfassung. S. 235—240. 
Art. 1—18. 
Zwelter Titel. 
Von der Staatsanwaltschaft. S. 240—245. 
Art. 19—29. " 
Zweite Abtheilung. 
Von der Voruntersuchung. S. 245—254. 
Art. 30 —74. 
Dritte Abtheilung. 
Von den Schwurgerichten. S. 265—360. 
Art. 75—302. 
Erster Titel. 
Von der Fertigung und Ergänzung der Ge- 
schwornenliste. S. 265 —27 3. Art. 75—90. 
3weiter Titel. 
Von der Zusammenberufung und Bildung des 
Schwurgerichtes. S. 273.—381. Mt. 91 
—112.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.