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391. — Eintritt der Wirksamkeit des Ge-
setzes. Art. 9. S. 392.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes. S. 228. s. 4.
Wildschaden. Gesetzliche Ermächtigung, die
Judikatur hierüber den ordentlichen unmittel-
baren Gerichten zu überweisen. S. 38. Art.7.
Gesetz, die Zuständigkeit der Gerichte in
Rechtestreiten über den Ersatz des Wildscha-
dens betr. S. 393—396.
Die Zuständigkeit der Polizeibehörden bei
Verhandlung und Entscheidung über Ansprüche
auf Wildschadensersatz ist ausfgehoben. Art. 1.
S. 395. — Die Klagestellung auf Wild-
schadensersatz hat vor den ordentlichen Ge-
richten zu geschehen. Art. 2. S. 395. —
Statthaftigkeit gemeinschaftlicher Klagen. Art.
3. S. 395—396. — Verfahren, Instan-
zenzug und Feststellung der Beschwerdesumme
bei gemeinschaftlichen Klagen. Art. 4. S.
396. Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes.
Art. 5. S. 396.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
sebes im Abschied für die ständischen Aus-
schüsse. S. 228. S. 5.
Wohlthätigkeits-Anstalten sind von der
Kapitalsteuer frei. S. 171. Art. III.
Wünsche, Anträge und Vorschläge.
Königlich allerhöchste Erklärungen im Land-
tags-Abschiede auf die von den Ständen ge-
stellten Anträge, und zwar:
I. Bei den Beschlüssen über die
Gesetz-Entwürse:
bei dem Gesetze, die Amnestirung betr. S.
43. 5. 3.; bei dem Gesetze, die Behand-
lung neuer Gesetzbüucher betr. S. 43. 7. 4.;
bei dem Gesetze, die Ausnahme eines Anleh.=
ens im Wege der fteiwilligen Subseription
betr. S. 44. #. 5.; bei dem Gesetze, einige
Aenderungen des Strafgesetzbuches von 1813
betr. S. 45. KF. 6.; bei dem Gesetze, die
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Verantwortlichkeit der Minister betr. S. 45.
5. 7.; bei dem Gesetze, die Wahl der Land-
tags-Abgeordneten betr. S. 46. §. 9.; bei
dem Gesetze, die Frelheit der Presse und des
Buchhandels betr. S. 47. §s. 10.; bei dem
Gesetze, die Aufhebung der standes= und
gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann Aufhe-
bung, Firirung und Ablösung von Grundla-
sten betr. S. 49. S. 11; bei dem Gesetze,
die Ablösung des Lebenverbandes betr. S.
49—50. §. 12.; bel dem Gesetze, die Auf-
hebung des Jagdrechtes auf fremdem Grund
und Boden in den Regierungsbezirken dies-
seits des Rheins betr. S. 50. §. 13.
II. Besonderer Wunsch u. Antrag:
Das Alluvionsrecht des Staates im Herzog-
thume Neuburg betr. S. 53.
Z.
Zehent. Firation desselben. S.
Art. 8. — 10.
Zeitungen. Gesetzliche Bestimmung bezüglich
der Aufnahme von amtlichen und Privatbe-
richtigungen in Zeitungen und periodischen
Schriften. S. 48. S. 10. 2.)
Züchtigung (lkörperliche). Aufhebung der
hierüber im Strafgesetzbuche von 1813 ent-
haltenen Vorschriften. S. 37. Art. 6.;
S. 38. Art. 7.
Zuchthaus = Strafe. Zuweisung der mit
Zuchthausstrase bedrohten Verbrechen an die
Schwurgerichte. S. 35. Art. 3.
Verfahren bei Aburtheilung derselben vor
den Schwurgerichten. S. 284—324.
Zurechnungsfähigkeit. Geseliche Ermäch-
tigung für die Gerichte bei geminderter Zu-
rechnungssähigkeit in Folge großer Geistes-
beschränktheit, Altersschwäche, Gemüthekrank=
heit oder Trunkenheit auf eine geringere als
die gesezliche Strase zu erkennen. S. 219.
—220. Art. 3.
101—105.