Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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Der Staateminister der Justiz wird Aoppellationsgerichres oder der Aorellations= 
erfnächtiget, selbstständige Untersuchungsrich= gerichte temporär abzuordnen. 
ter aufzustellen, und zur Leitung der öffent- Mit Durchführung der Anklagen kann 
lichen Gerichts-Verhandlungen, sowie zur er auch Sctaaksanwälte und deren Substi- 
Durchführung der Anklagen Räehe des Ober= tuten aus dem pfäljischen Kreise beauftragen. 
Gegeben München, den 13. Mai 1848. 
4 Marnx. 
v. Prieler. v. Thon · Ditimer. Heint. Cerchenseld. Weishaupt. Graf v. Pray. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der geheime Sectetr des Staatsrathes, 
Nath Seb. v. AKobell.
	        
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