Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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Geset-Mlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
München den 
Jnh 
Abschled für die Stände-Versammlung des Kensgreichs 
Abschied 
für die Stände-Versammlung des König- 
reichs Bayern. 
Maximilian II. 
von Gottes Gnaden König von Vayern, 
Pfaligraf bei Uhein, 
Herzog von Payern) Franken und in 
Schwaben rc. 2c. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue, 
Stände des Reichs! 
Wir haben Uns bei dem nunmehr ein- 
getretenen Schlusse des Landtages über die Uno 
übergebenen gemeinschaftlichen Beschlüsse der 
6. Juni 1848. 
alt: 
Bayern. 
belden Kammern der Stände-Versammlung, so- 
wie über die Berathungs-Verhaudlungen der- 
selben, ausführlichen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes Unsere Königliche Entschließung, 
wie folgt: 
I. Abschnitt. 
Be#sschlässe der Kammern über die Gesetz- 
Cntwürfe. 
8. 1. 
Die Wahl der bayerischen Abgeordneten zur 
Volbs- Vertretung bei dem deutschen Bume 
betreffend. 
Wir haben das Geset über die Wall 
der bayerischen Abgeordneten zur Volkovertretung 
bei dem deutschen Bunde mit Genehmigung der 
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