Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

Beslage 1. 
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von den Staͤnden vorgeschlagenen Modifikationen 
unterm 15. April l. J. sanctionirt und durch 
das Gesetzblatt vom 17. nämlichen Monats 
(Stück 1.), bereits bekannt machen lassen. 
Wir haben auch das nach erklärter Zu- 
stimmung der Stände hiemit genehmigte Gesetz 
Ziffer I., die Kosten auf Beschickung des deut- 
schen Parlaments zu Frankfurt betr., durch das 
Gesetzblatt verkünden lassen. 
8. 2. 
Die Zahl der Abgeordneten zur Stände-Ver- 
sammlung aus der Pfalz betreffend. 
Das tranftitorische Gesetz, die Zahl der 
Abgeordneten zur Stände-Versammlung aus der 
Pfalz betr., ist am 15. April d. Is. von Uns sanc- 
tiontrt und durch das Gesetzblatt vom 17. näm- 
lichen Monats (Stück 2.) verkündet und voll- 
logen worden. 
8. 3. 
Die Amnestirung betreffend. 
Der Gesetz-Entwurf, die Amnestirung be- 
treffend, ist in der von den Staͤnden vorge- 
schlagenen Fassung am 15. April d. J. von 
Uns zum Gesetze erhoben und dieses im Gesetz- 
blatte vom 17. nämlichen Monats (Stück 3.) 
bekannt gemacht. 
Dem Wunsche Unserer Stände, dem 
Dr. Eisenmann unddem ehemaligen Bürgermei- 
ster Behr für ihre materiellen, in Folge der 
gegen sie eingetretenen strafrechtlichen Verhand- 
lungen erlittenen Verluste eine billige Entschä- 
digung zu gewähren, sind Wir durch eine be- 
reits bewilligte Vergütung entgegengekommen. 
8. 4. 
Oie Behandlung neuer Gesetzbücher betreffend. 
Die Bekanntmachung des von Uns mit 
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den Modisikationen der Stände unterm 123. Mai 
d. J. sauctionirten Gesetzes über die Behand- 
lung neuer Gesetzbücher ist bereits in dem Ge- 
setzblatte vom 14. nämlichen Monats (Stück 
4.) erfolgt. 
Den Münschen, daß 
1) während der gegenwärtigen Stände-Ver- 
sammlung von der Ausführung des Art. 
II. und XI. Umgang genommen, und 
2) die Entwürse der im Art. I. erwähnten 
Gesetze möglichst bald durch den Druck 
veröffentlicht werden möchten, 
werden Wir entsprechen. 
5 5. 
Dle Aufnahme eines Anlehens im Wege der 
freiwilligen Subseription betreffend. 
Wir haben dem Cesetze, die Aufnahme 
eines Anlehens im Wege der freiwilligen Sub- 
seription betr., in der von den Ständen vorgeschla- 
genen Fassung am 12. Mai d. J. Unsere 
Sanction ertheilt, und solches durch das Ge- 
setzblatt vom 13. nämlichen Monats (Stück 5.) 
bekannt machen lassen. 
Den von den Ständen in ihrem Gesammt- 
beschlusse beigefügten Wünschen: 
1) daß auf der Rückseite eines jeden der be- 
treffenden, neu zu creirenden Staatsschuld- 
scheine der Zinsenbetrag bemerkt werde, 
und 
2) daß bei Unterstütung der Industrie allen 
Kreisen nach deren Bedürfniß und indu- 
strieller Betriebsamkeit geeignete Rücksicht 
zugewendet werde, besonders aber auch auf die 
kleinen Gewerbtreibenden Bedacht zu neh- 
men sey, — 
werden Wir Unsere besondere Berücksichtigung 
zuwenden.
	        
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