Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

Bellage VI. 
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s. 11. 
Die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen 
Gerichtsbarkeit, dann Aufhebung, Fixirung und 
Ablösung von Grundlasten betr. 
Wir bekleiden den Gesetzes-Entwurf, die 
Aushebung der standes= und gutsherrlichen Ge- 
richtsbarkeit, dann Aufhebung, Firirung und Ab- 
lösung von Grundlasten betr., unter Genehmi- 
gung der von den Ständen hiezu beantragten 
Modiffkationen, mit Gesetzeskrast, und lassen hie- 
nach das unter Ziffer VI. anliegende Gesetz aus- 
sertigen. 
Den dem Gesammtbeschlusse von den Ständen 
beigefügten Wünschen: 
1) jenen Staatsgrundholden, welche mit Grund- 
lasten offenbar überbürdet sind, und des- 
halb srüher bedeutende Nachlässe erhalten 
haben, entsprechende Ermäßigungen zu ge- 
währen, und nur die ermäßigten Beträge 
bei der Firation und Ablösung in Anschlag 
zu bringen; 
daß die vom Staate in Folge dieses Ge- 
setzes übernommenen standes= und gutsherr- 
lichen Gerichts= und Pollzeibeamten und 
Diener, wo möglich unter Belassung ihres 
ganzen Gehaltes, baldigst verwendet werden 
sollen, endlich 
auf diesenigen Gemeinde= und Stistungs- 
beamten, welche bei den Stiftungsverwal- 
tungen durch das gegenwärtige Gesetz ent- 
behrlich werden, im Staatedienste Rück- 
sicht zu nehmen, — 
werden Wir nach Thunlichkeit entsprechen. 
2) 
3 
8. 12. 
Die Ablösung des Lehen-Verbandes betreffend. 
Wir ertheilen dem Gesetzes-Entwurfe über 
Ablösung des Lehenverbandes mit den von den 
50 
Ständen beantragten Modifikationen Unsere 
Genehmigung, und haben hlerüber das angebo- 
gene Gesetz unter Ziff. VII. ausfertigen lassen. Bellage VII. 
Zugleich versichern Wir dem Wunsche, 
die k. Archive zu ermächtigen, auf Ansuchen 
der Vasallen, dle zum Nachweise des Lehen- 
auftrages nöthigen Urkunden ohne weitere Be- 
richterstattung und Anfrage schriftlich mitthei- 
len zu dürfen, Unsere Allerhöchste Gewährung. 
8. 13. 
Die Aufhebung des Jagd-Rechts auf fremdem 
Grund und Boden in den Regierungsbezirken 
diesseits des Rheins betreffend. 
Den Gesetz-Entwurf, die Aufhebung des 
Jagdrechtes auf fremdem Grund und Boden in 
den Regierungobezirken diesseits des Rheins be- 
treffend, sanctioniren Wir mit den von den 
Ständen vorgeschlagenen Modifkationen, und 
lassen hierüber das unter Ziffer VIII. anliegende Bellage VIII. 
Gesetz ausfertigen. 
Den von den Ständen beigesügten Wunsch 
wegen Bedachtnahme auf das Brodloswerden 
des Jagdpersonales werden Wir geeignet be- 
rücksichtigen. 
8. 14. 
Die Grundlagen der Gesetzgebung über die Ge- 
Grichtsorganisation, über das Verfahren in Civil-= 
und Strafsachen und über das Strafrecht be- 
" treffend. 
Den Entwurf des Gesetzes, die Grund- 
lagen der Gesetzgebung über die Gerichtsorga- 
nisation, über das Verfahren in Civil= und 
Strafsachen und über das Strafrecht betreffend, 
haben Wir mit Genehmigung der von den 
Ständen vorgeschlagenen Modifikationen sanc- 
tionirt, und verordnen, daß bei Bearbeitung der
	        
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