Volltext : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

Naturwissenschaften.  63

IV.  2  Stunden  wöchentlich.

Vergleichende  Beschreibung  verwandter  Arten  und  Gattungen  von
Blütenpflanzen  nach  vorhandenen  Exemplaren.  Hinweis  auf  das
Linnésche  System.  Erste  UÜbungen  im  Bestimmen.

Wiederholungen  und  Erweiterungen  des  zoologischen  Lehrstoffes
der  früheren  Klassen  mit  Rücksicht  auf  das  System  der  Wirbeltiere.

UIII.  2  Stunden  wöchentlich.

Beschreibung  und  Vergleichung  von  Pflanzen  mit  verwickelterem
Blütenbau  und  von  einigen  Sporenpflanzen.  Im  Anschluß  hieran
Erweiterung  und  Vertiefung  der  morphologischen  und  biologischen
Begriffe.  Die  wichtigsten  Familien  der  Blütenpflanzen.  Übersicht
über  das  natürliche  System.  Ubungen  im  Bestimmen.

Gliedertiere  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Insekten  und  ihrer
Ordnungen.

O  III.  2  bezw.  4  Stunden  wöchentlich.

Zusammenfassende  Wiederholungen  des  bisherigen  Lehrstoffes  der
Naturbeschreibung.  Niedere  Tiere.  ÜUberblick  über  das  Tierreich.

Vorbereitender  physikalischer  Lehrgang  1:  Die  einfachsten  Erscheinungen
  aus  der  Mechanik  fester,  flüssiger  und  gasförmiger  Körper
sowie  aus  der  Wärmelehre  in  experimenteller  Behandlung.

In  der  Oberrealschule  treten  hinzu:  Erweiterungen  und  Ergänzungen
  des  botanischen  und  zoologischen  Lehrstoffes  in  Rücksicht  auf
Formenlehre,  Biologie  und  Systematik  sowie  auf  die  geographische
Verbreitung  von  Pflanzen  (namentlich  inländischen  und  ausländischen
Nutzpflanzen)  und  Tieren.  Fortgesetzte  übungen  im  Bestimmen  von
Pflanzen.

UlIlI.  4  bezw.  6  Stunden  wöchentlich.

Das  Nötigste  aus  der  Anatomie  und  Physiologie  der  Pflanzen.
Einiges  über  Pflanzenkrankheiten  und  ihre  Erreger.

Anatomie  und  Physiologie  des  Menschen.  Unterweisungen  über
die  Gesundheitspflege.

Vorbereitender  physikalischer  Lehrgang  II:  Die  einfachsten  Erscheinungen
  aus  der  Lehre  vom  Magnetismus  und  der  Elektrizität,
der  Akustik  und  Optik  in  experimenteller  Behandlung.

Vorbereitender  Lehrgang  der  Chemie  und  Mineralogie,  am  Realgymnasium
  im  Anschluß  an  die  Naturbeschreibung  oder  an  die  Physik,
an  der  Oberrealschule  in  gesonderten  Lehrstunden.

0  II.  5  bezw.  6  Stunden  wöchentlich.

Physik:  Wärmelehre  (mit  Ausschluß  der  Wärmestrahlung),  Magnetismus
  und  Elektrizität,  besonders  Galvanismus.