Nachweisungen. Verjaͤhrungsftisten.
A. der Verwendung der Staatgeinnahmen.
B. des Standes der Staatsschuldentilgungs=
Anstalt in den Jahren 185½5 und
185 5% g. S. 9.
— S.
Steinkohlen. Aufsuchung von Steinkohlen
in der Oberpfalz resp. Bewilligung eines dieß-
fallsigen Credites betr. S. 4
Königlich allerhöchste Genehmigung des an
den Landtag gebrachten und von beiden Kam-
mern angenommenen Antrages bezüglich eines
Credites von 200,000 fl. Kw. S. Abschicd S. 4.
V.
Verjährungsfristen. Gesetz, die Verjähr-
ungsfristen betr. S. 25—32. Inhalt:
Art. 1. Jährlich oder in kürzeren Fristen wieder-
kehrende Leistungen, Zinsen jeder Art. 2c. S.
26—27. Art. 2. Forderungen der Anwälte
und Ansprüche an dieselben. S. 27. Art.
3. Forderungen der Geschäftsleute, Gewerb-
und Erwerbtreibenden 2c. S. 28 —29.
* Art. 4. „Ausnahmsfälle. S. 29 — 30.
—. Art. 5. Lauf der Verjährung. S. 30.
Art. 6G. Anwendung des Gesetzes gegen Min-
derjährige. S. 30. — Art. 7. Eintritt der
Wirksamkeit des Gesetzes und Eelsschung aller
bisher in den Landestheilen diesseits des Rhei-
nes bestandenen gegentheiligen Bestimmungen.
Fortbestand der Vorschriften des Hypotheken=
gesetzes. S. 30—31. Art. 8. Bestimmung
über Forderungen und Rechte, welche noch
nicht klagbar find. S. 31. Art. 9. Anwend=
ung in Bezug anf Forderungen und Rechte,
welche bercits klagbar sind; dann in Bezug
auf die kürzeren oder längeren Verjährungs-
Viehveräußerungen. Zolls 2c. Verh.
fristen nach den früher geltenden Gesetzen und
dem gegenwärtigen Gesetze. S. 41 —32.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 3.
Viehveräußerungen. S. Gewährleistung.
W.
Wünsche und Anträge. Königlich allerhöchste.
Erwiederung auf die von den Kammern vorge-
legten Wünsche und Anträge. Siehe Land-
taggabschied III. Abschnitt. A. Wünsche und
Anträge zu den Nachweisungen. a. zu den
Einnahmen s. 1 —3. S. 10 —11. b. m
den Ausgaben 8. 1—4. S. 11—12. B.
zu den Nachweisungen bezüglich der Staats-
schuld und des Standes der Staasschulden-
tilgungs: Casse. S. 1. und 2. S. 13.
Besondere Wünsche und Anträge, den Auf-
schub der Tilgung des Eisenbahnanlehens von
1856 betr. S. 14.
Zoll“ und Handelsverhältnisse im All-
gemeinen und für die Zukunft betr. Siehe
hierüber Landtagsabschied. S. 5—9. A. Mit-
theilung der bereits publicirten Verordnungen
über Zoll= und Tarifsgegenstände, sowie über
die mit auswärtigen Staaten abgeschlossenen
Verträge in Zoll-, Schifffahrts-, Münz= und
Handelsangelegenheiten an die Kammern und
die hierauf erfolgte Anerkennung bezüglich der
ihren verfassungsmäßigen Wirkungskreis be-
rührenden Gegenstände durch Gesammtbeschluß.
S. 5—7. s. 7. B. Königlich allerhöchste
Genehmigung des Gesammtbeschlusses der bei-
den Kammern in Ansehung der die Zoll= und
Handelsverhältnisse für die Zukunft betreffen-
den Postulate. S. 7 —9.