Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1859. (18)

Register 
Königlich Bayerischen Gesetz-Blatte vom Jahre 1859. 
II. Abtheilung. 
B. 
Bedürfnisse des Heeres. Siehe Credit 2c. 
C. 
Credit, einen weiteren, für die außerordentlichen 
Bedürfnisse des Heeres betreffend. Gesetz. Seite 
1—6. — Inhalt: Art 1. Eröffnung eines 
Credits für die Deckung der Mehrausgaben, 
für die Beschaffung eines Reservevorrathes von 
Rüstungs= und Bekleidungsgegenständen, von 
Munitions= und Holzvorräthen, für die voll- 
ständige Bewaffnung der. Infanterie, für den 
Bau von Casernen, für Festungsbauten, sodann 
für den Unterhalt des Heeres 2c. in den ersten 6 
Monaten des Etatsjahres 185 /60, im Gesammt= 
betrage von 12,952,500 fl. S. 2—4. — Art. 2. 
Ermächtigung des k. Staateministers der Fi- 
nanzen zur Aufnahme eines auf die Staatsfonds 
zu versichernden Anlehens von 12,000,000 fl., 
pann weitere Deckungsmittel. S. 4—5.— 
Art. 3. Mittel zur Bestreitung der Aufbring- 
ungskosten und Verzinsung. S. 5. — Art. 4. 
Fernere Mittel zur Verzinsung und Tilgung; 
endlich Vollzugobestimmungen. S 5—6.
	        
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