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Einübung der Unmontirt-Assentirten
von 531,855 fl.
b) für die Mehrausgabe
auf den Invalidenfond 37,500 fl.
zusammen 569,335 fl.
II. für die Ausgaben auf:
a) Ausrüstungsbedürfnisse
der activen Armee von 1,991,000 fl.
d) Garnisons-Neubanten
von
zusammen.
sohin im Gesammtbetrage von 2,600,355 fl.
40,000 fl.
Artikel 2.
Für den Mehrbedarf des nach Artikel 1
Absatz I. a. sich ergebenden höheren Standes
in der Periode vom 1. October 1866 bis
31. Dezember 1867 werden die Preise der
Naturalien für die darunter begriffenen und
wirklich anzuschaffenden
1983 Schäffel Brodfrucht zu 11 fl. — kr.
32,017 „ Haber zu 5 fl. — fr.
203,305 Pfund Fleisch zu — fl. 15 kr.
Gegeben München am 28. April 1867.
Lud
Fürst von Hohenlohe. v. Bomhard.
v. Gresser-
205.00 fl.
v. Schlör.
80
52,597 Zentner Heu zu 1 fl. 24 kr.
23,755 Stroh zu 1 fl. 12 kr.
in der Art garantirt, daß geringere Preise
dem Reichsreservefond zu gut und höhere
demselben zur Last geschrieben werden
sollen.
Artikel 3.
Zur Deckung der im Artikel 1 eröffneten
Credite sind die an der Bewilligung für die
Kriegsaufstellung des Heeres laut Gesetz vom
24. Juni 1866 von 31,512,000 fl. ver-
bleibenden Erübrigungen zu verwenden.
Der hiernach etwa ungedeckt verbleibende
weitere Bedarf ist aus den zur Zeit noch
unverwendeten Crediten für Garnisons= und
Festungsneubauten und aus sonstigen paraten
Mitteln der Hauptkriegscasse vorschußweise
zu entnehmen und wird die Deckung dieses
Vorschusses, sowie die Verwendung eines
etwaigen Ueberschusses an dem Credite von
31,512,000 fl. weiterer gesetzlicher Be-
stimmung vorbehalten.
wig.
v. Pfretzschner. FKrhr. v. Pechmann.
Kfrhr. v. Pranchh.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der Generalsecrctär des Staatsrathes:
S. von DNobell.