Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Einübung der Unmontirt-Assentirten 
von 531,855 fl. 
b) für die Mehrausgabe 
auf den Invalidenfond 37,500 fl. 
zusammen 569,335 fl. 
II. für die Ausgaben auf: 
a) Ausrüstungsbedürfnisse 
der activen Armee von 1,991,000 fl. 
d) Garnisons-Neubanten 
von 
zusammen. 
sohin im Gesammtbetrage von 2,600,355 fl. 
40,000 fl. 
  
Artikel 2. 
Für den Mehrbedarf des nach Artikel 1 
Absatz I. a. sich ergebenden höheren Standes 
in der Periode vom 1. October 1866 bis 
31. Dezember 1867 werden die Preise der 
Naturalien für die darunter begriffenen und 
wirklich anzuschaffenden 
1983 Schäffel Brodfrucht zu 11 fl. — kr. 
32,017 „ Haber zu 5 fl. — fr. 
203,305 Pfund Fleisch zu — fl. 15 kr. 
Gegeben München am 28. April 1867. 
Lud 
Fürst von Hohenlohe. v. Bomhard. 
v. Gresser- 
205.00 fl. 
v. Schlör. 
80 
52,597 Zentner Heu zu 1 fl. 24 kr. 
23,755 Stroh zu 1 fl. 12 kr. 
in der Art garantirt, daß geringere Preise 
dem Reichsreservefond zu gut und höhere 
demselben zur Last geschrieben werden 
sollen. 
Artikel 3. 
Zur Deckung der im Artikel 1 eröffneten 
Credite sind die an der Bewilligung für die 
Kriegsaufstellung des Heeres laut Gesetz vom 
24. Juni 1866 von 31,512,000 fl. ver- 
bleibenden Erübrigungen zu verwenden. 
Der hiernach etwa ungedeckt verbleibende 
weitere Bedarf ist aus den zur Zeit noch 
unverwendeten Crediten für Garnisons= und 
Festungsneubauten und aus sonstigen paraten 
Mitteln der Hauptkriegscasse vorschußweise 
zu entnehmen und wird die Deckung dieses 
Vorschusses, sowie die Verwendung eines 
etwaigen Ueberschusses an dem Credite von 
31,512,000 fl. weiterer gesetzlicher Be- 
stimmung vorbehalten. 
wig. 
v. Pfretzschner. FKrhr. v. Pechmann. 
Kfrhr. v. Pranchh. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsecrctär des Staatsrathes: 
S. von DNobell.
	        
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