Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

293 294 
Die Zahl der Stimmen betrug ·. 
für ungültig erklärte Stimmzettel waren vorhandem 
die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also 
Es haben erhalten: 
  
#[ S# (Gutsbesitzer Carl Weiß in Helldorf — 1. 2. 3. 4. b. 6. 7. 8. 9. 10. 
#sb# 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 
3 W 27. 28. 29. 20. 31. 
es zusammen 31 Stimmen.) 
1) . 
zufamm...Stlmmen. 
2) 
zusammen . . Stimmen. 
3) 
zusammen .. S-timmen. 
4) 
zusammen . . Stimmen. 
5) 
zusammen . Stimmen. 
6) . 
zufammen..«.Sti-maen. 
im Ganzen wie oben Stimmen. 
Nachdem dieses Resultat ermittelt und von dem Wahlvorsteher verkündet worden war, 
verfiegelte derselbe alle abgegebenen Stimmzettel, welche nicht dem Protokolle beigefügt sind, 
und nahm dieselben in Verwahrung. 
Zu keiner Zelt der Wahlhandlung waren weniger als 3 Mitglieder des Wahlvorstandes 
gegenwärtig, oder der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend. 
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, den Belsitzern und 
dem Protokollführer, deren Keiner ein unmittelbares Staatsamt bekleidet, überall genehmigt 
und wie folgt vollzogen. 8 w 
. . o. 
Der Wahlvorsteher. Die Beisitzer. Der Protokollführer.
	        
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