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läufige Bestreitung besonderer Ausgaben
pro 1870 vom 21. Februar, 31. März und
14. Juli 1870, die provisorische Steuerer-
hebung und vorläufige Bestreitung der
Ausgaben für das erste Jahr der X. Fi-
nanzperiode vom 22. Juli 1870, endlich die
provisorische Steuererhebung und vorläufige
Bestreitung besonderer Ausgaben pro 1871
vom 4. Jannar d. JIs,
2) einen Credit für außerordentliche Milirär=
bedürfnisse vom 15. Mai und 21. Juli 1870,
3) die Anwendung einiger Bestimmungen des
Strafgesetzbuches vom 10. November 1861
auf die Gerichtsvollzieher,
4) einige provisorische Bestimmungen üÜber
die Tax= und Stempelgebühren in bürger-
lichen Rechtssachen,
5) den Bau einer Vicinalbahn:
a) von Rothenburg a./T. nach Steinach,
b) von Spalt nach Georgsgemünd,
c) von Immenstadt nach Sonthofen,
6) den Bau von Vicinal-Eisenbahnen durch
die bayerische Ostbahngesellschaft,
7) die Aufnahme eines Anlehens zur Deckung
der Bau= und Einrichtungskosten der Kreis-
Irrenanstalt in Oberfranken,
8) die Intercessionen,
9) den garantirten Zinsfuß für neu zu emit-
tirende pfälzische Eisenbahnpapiere betref-
fend,
haben Wir nach den darüber von beiden Kam-
mern gefaßten Gesammtbeschlüssen sanctionirt
und im Gesetzblatt für das Königreich pro 187°/7/
Nr. 1 bis 4, Cbis 12, dann 14, 15, 17, 18 und 21
verkünden lassen.
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KG. 2.
Einen Credit fürdie außerordentlichen
Militärbedürfnisse in der X. Finanz-
periode 1870 und 1871 betreffend.
Den Gesetzentwurf, einen Credit für außer-
ordentliche Militärbedürfnisse in der X. Fi-
nanzperiode 1870 und 1871 betreffend, haben
Wir in der von den beiden Kammern be-
schlossenen Fassung unter'm 19. December 1870
sanctionirt und durch das Gesetzblatt Nr. 16 zur
Verkündung bringen lassen.
Dem mit dem Gesammtöeschlusse über dieses
Gesetz von beiden Kammern ausgesprochenen
Wunsche:
„die Staatsregierung wolle nachdrück-
lichst dahin wirken, daß die großherzoglich
badische Regierung die so lange verzögerte
Eisenbahnverbindung zwischen Bruchsal und
Germersheim herstelle, sodann daß die
Festungs-Eigenschaft von Landau sobald
als möglich aufgehoben werde,"
ist bezüglich der Festungs-Eigenschaft von Landau
durch Artikel XIV F. 3 des Schlußprotokolls
vom 23. November 1870 zu den deutschen
Bündnißverträgen (Gesetzblatt vom 1. Februar
1871 Nr. 22 Seite 191) bereits entsprochen.
Die Eisenbahnfrage Germersheim-Bruchsal
hat in Folge des Krieges durch Anlage eines
für die nächsten militärischen Zwecke ausrei-
chenden Schienengeleises zwischen beiden ge-
nannten Städten eine provisorische Lösung ge-
funden, von welcher zu hoffen, daß sie in den
weiteren künftigen Verhandlungen die erwünschte
Basis zur Schaffung einer bleibenden Eisen-
bahnverbindung für den allgemeinen Verkehr
bilden werde.