Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

806 
II#. Abschnitt. 
Nachweisungen. 
A. 
Verwendung der Staatseinnahmen. 
lr 
Wir haben dem Landtage über die Ver- 
wendung der den Centralfonds zugewiesenen 
Staatseinnahmen in den Jahren 186 /8: und 
1868 genaue Nachweisungen vorlegen und hie- 
durch den Bestimmungen des Titels VII F. 10 
der Verfassungsurkunde Genüge leisten lassen. 
B. 
Stand der Staatsschuldentilgungs-Austalt. 
K. 12. 
Ueber den Stand der Staatsschuldentilgungs= 
Anstalt, der Pensions-Amortisationscassa, der 
Eisenbahnbau-Dotationscassa, dann der Grund- 
renten-Ablösungscassa des Staats in den Jahren 
18°9%„ und 1868 sind dem Landtage genaue 
Nachweisungen vorgelegt und hiedurch die Be- 
stimmungen des Titels VII 88. 11 und 16 der 
Verfassungsurkunde erfüllt worden. 
III. Abschnitt. 
Wünsche und Anträge. 
A. 
Wünsche und Aunträge zu den Rachweisungen. 
S. 13. 
Auf den an Uns gebrachten Antrag: 
306 
„es möge an den gegenwärtigen oder 
an den nächsten Landtag eine Gesetzes- 
Vorlage gebracht werden, 
a) welche geeignet ist. eine weitere Ueber- 
weisung von Grundrenten und Bodenzinsen 
der Gemeinden, Stiftungen und Privaten 
an die Grundrenten-Ablösungscassa her- 
beizuführen: 
b) welche auf eine obligatorische Ab- 
zahlung der Bodenzinscapitalien bei Zer- 
trümmerungen und Abtrennungen entspre: 
chende Rü sicht nimmt,“ 
ertheilen Wir Unserem Staatsministerin 
der Finanzen den Auftrag, einen bezügli 
Gesetzentwurf auszuarbeiten. 
F. 14. 
Dem an Uns gebrachten Wunsche: 
„daß der Berg= und Hüttenwerkebetriebs= 
Reservefond für die Salinen und für die 
Berg= und Hüttenwerke diesseits des Rheins 
bestimmt werde,"“ 
ertheilen Wir'Unsere Genehmigung und be- 
auftragen Unser Staatsministerium der Fi- 
nanzen, hiernach das Weitere zu verfügen. 
B. 
Sesondere Wünsche und Anträge. 
g. 16. 
Die Abänvderung des Artikels 6 der Ge- 
meinde-Ordnung für die Landestheile 
diesseits des Rheins vom 29. April 1869 
betreffend. 
Der von deiden Kammern an Uns gebrachten 
Bitte, mit Gesetzeskraft auszusprechen, daß der
	        
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