Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

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Miethe während der übrigen Vertragszeit 
verbindlich gemacht, so kann der Miether 
die Jenem hieraus zustehenden Ansprüche 
gegen den Ersteren geltend machen. 
Dem Miether bleibt das Recht auf Ent- 
schädigung wegen der durch Uebertragung 
des Eigenthumes einer Liegenschaft auf den 
Dritten herbeigeführten vorzeitigen Been- 
digung des Miethverhältnisses vorbehalten. 
Die vorstehenden Bestimmungen treten mit 
der Verkündung des Landtagsabschiedes für die 
Landestheile diesseits des Rheins mit Ausnahme 
derjenigen Gebietstheile, in welchen das allge- 
meine preußische Landrecht gilt, und zwar auch 
für die bereits zur Zeit der Verkündung be- 
stehenden Miethverträge in Kraft. " 
KS. 22. 
Die Erbauung der Eisenbahn von 
München nach Buchloe, hier die Bahn- 
hofanlage zu Landsberg betreffend. 
Wir werden Bedacht nehmen, daß der an 
Uns gebrachten Bitte: 
zzur Befriedigung der Wünsche der Ein- 
wohner der Stadt und des Bezirksamtes 
Landsberg eine Verbindungsbahn von der 
Station Kaufering bis zur Stadt Lands- 
berg mit Berücksichtigung der Fortsetzung 
nach dem Lechfelde zur Ausführung zu 
bringen“, 
thunlichst entsprochen werde. 
Seit der gegenwärtige Landtag sich um Uns 
versammelt hat, haben sich große weltgeschicht- 
liche Ereignisse zugetragen. 
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Ein Nachbarvolk, mit dem wir gerne in 
Frieden gelebt hätten, hat Deutschland durch 
einen gänzlich ungerechtfertigten Angriff in 
einen blutigen Krieg verwickelt. 
Daß Wir den Kampf mit voller Kraft auf- 
zunehmen im Stande waren, verdanken Wir 
der opferwilligen Hingebung der Landesver- 
tretung. 
Unter Gottes allmächtigem Beistande haben 
die deutschen Heere durch todesmuthigen Helden- 
sinn, durch eine Kriegstüchtigkeit ohne Beispiel 
und durch seltene Ausdauer die Leiden des 
Krieges von den deutschen Grenzen ferne ge- 
halten. Sie sind von Sieg zu Sieg geeilt und 
werden bald, so hoffen Wir, nach Abschluß 
eines ehrenvollen Friedens ruhmgekrönt in die 
Heimat zurückkehren. 
Mit gerechtem Stolze blicken Wir auf die 
Leistungen der bayerischen Armee in diesem 
Riesenkampfe. 
Kein deutscher Gau wird sich rühmen dürfen, 
daß seine Söhne mit größerer Ausdauer, mit 
größerer Treue und Tüchtigkeit dem siegesge- 
wissen Gegner die Stirne boten, daß seine Söhne 
unter dem schreckensvollen Walten der Kriegs- 
furie besser die Gesetze der Menschlichkeit be- 
wahrten! 
Mit ebenso großer Genugthuung gedenken 
Wir der werkthätigen Theilnahme, welche sich 
allenthalben für die tapferen Krieger und ihre 
Angehörigen kundgegeben hat. 
Die Klage über die geliebten Todten, die 
auf dem Felde der Ehre geblieben, hat lebhaften 
Widerhall in Unserem Herzen gefunden. 
Unter dem Getöse der Waffen zeitigte die 
Frucht deutscher Einigung. "“
	        
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