Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

Gesetz-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
M 26. 
München, den 27. Februar 1871. 
  
Inhalt: 
Gesetz, die Einführung der bayerischen Gesetze in einigen neuerworbenen Gebletstheilen betreffend. (Beilage III 
zum Landtagsabschiede.) 
  
Gesetz, reinigung der Landesgrenze zwischen Bayern 
die Einführung der Guderischen. Gesee in Unigen und Württemberg und Gebietsaustausch mit 
neuerwordenen Gebie bei en betreffend. letzterem Staate herbeigeführter Erwerbungen 
  
Ludwig II. neuer Gebietstheile, zur Beseitigung von Ge- 
von Gottes Gnaden König von Payern, schesverschiedenheiten, nach Vernehmung Un- 
Vfalsgraf bei Uhein, seres Staatsrathes mit Beirath und Zu- 
Herzog von Payern, Franken und in stimmung der Kammer der Reichsräthe und 
Schwaben ete. ete. der Kammer der Abgeordneten beschlossen und 
Wir haben aus Anlaß mehrerer durch Be= verordnen, was folgt: 
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